In München werden Bauanträge bei der LBK eingereicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form ist erforderlich, rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.