Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sind der Gewerbebehörde zu melden.
Wenn sich der Standort oder sich der Gegenstand des Gewerbes verändert oder der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, ist eine Ummeldung erforderlich.
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns darüber informieren.
Wenn Sie eine berufliche Selbstständigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb anstreben oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten, unterstützen wir Sie gerne.
Wir bieten kostenfreie Beratung für Unternehmen, helfen mit Formalitäten bei Unternehmensgründung und unterstützen bei der Suche nach Flächen und Räumlichkeiten.
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Das MBQ ist das Arbeitsmarktprogramm der Stadt München. Ziel ist die berufliche und soziale Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung.