Gewerbesteuer
Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.
Berechnung
Ihr zuständiges Finanzamt entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag sowie den Besteuerungszeitraum im Gewerbesteuermessbescheid fest. Die Landeshauptstadt München multipliziert dann den Gewerbesteuermessbetrag mit dem aktuell gültigen Hebesatz von 490 Prozent.
Der errechnete Betrag wird als Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt München an die Feststellungen des Finanzamts im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist. Einwände gegen die Gewerbesteuerpflicht und die Steuerhöhe können Sie daher nur beim zuständigen Finanzamt geltend machen.
Fälligkeit
Sie müssen auf die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen entrichten: Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. Der fällige Betrag ist in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Sie reichen Ihre Gewerbesteuererklärung mit allen benötigten Belegen beim zuständigen Finanzamt ein. Der Landeshauptstadt München müssen Sie keine weiteren Unterlagen zukommen lassen.
- Sie erhalten Ihren Gewerbesteuerbescheid per Post. Sollen Ihre Bescheide und sonstige Schreiben an eine andere Person verschickt werden, können Sie eine Zustellbevollmächtigung erteilen. So kann beispielsweise Ihr Steuerberatungsbüro den Schriftverkehr für Sie übernehmen.
- Mit einer Abtretungs- oder Verpfändungsanzeige können Sie mögliche Steuerrückerstattungen direkt an eine*n Gläubiger*in auszahlen lassen. Senden Sie uns hierzu das entsprechende Formblatt ausgefüllt zu.