Menschen unter 25 Jahren, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Schüler*innen und Berufsschüler*innen in einem Haushalten mit geringem Einkommen, können einen finanziellen Zuschuss für die Beschaffung von Schulmaterial erhalten.