Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landeshauptstadt München ist bemüht, ihre Website stadt.muenchen.de im Einklang mit der BayDiv und der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website stadt.muenchen.de mit den Bereichen Rathaus und Bürgerservice.
Folgende in die Website eingebundenen Applikationen stellen eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung und sind damit nicht im Geltungsbereich dieser Erklärung:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Fremdsprachige Begriffe nicht als solche gekennzeichnet.
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Die Bedienelemente im eingebundenen YouTube-Player sind teilweise nicht barrierefrei.
Begründung
Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Website noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Alternative Zugangswege
Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:
- E-Mail: webmanagement@muenchen.de
- Telefon: 089 115
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade PSG GmbH)
- Erstellungsdatum: 20.07.2019
- Letzte Überprüfung: 19.09.2025
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle
E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement
Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html