Erklärung zur Barrierefreiheit:
Lebenslagen und Checklisten

Diese Erklärung dokumentiert die Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der Lebenslagen-Abfragen und der Checklisten-Funktion auf stadt.muenchen.de.

Geltungsbereich

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für die Lebenslagen-Abfragen und die dazugehörigen Checklisten-Funktion auf stadt.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Der Tastaturfokus ist teilweise nicht korrekt gesetzt.
  2. Teilweise übernehmen Elemente benutzerdefinierte Einstellungen nicht vollständig.
  3. Einige Statusmeldungen sind programmatisch nicht verfügbar.
  4. Fremdsprachige Begriffe nicht als solche gekennzeichnet.

Begründung

Bei den Lebenlagen-Abfragen und der Checklisten-Funktion handelt es sich um ein noch neues Angebot der Stadt München. Im Laufe der weiteren Verbreitung des Angebots arbeiten wir daran, die aktuell noch vorhandenen Mängel bei der Barrierefreiheit zu beheben.

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne  Inhalte oder Funktionen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Methodik der Prüfung: Selbsttest
  • Erstellungsdatum: 04.11.2025
  • Letzte Überprüfung: 04.11.2025

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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