Pressestelle

Ansprechpartner*innen im Presse- und Informationsamt, in den Büros der (Ober-)Bürgermeister/in und in den Pressestellen der Referate

Rathaus Umschau ("RU")

Die Rathaus Umschau ist der offizielle Pressedienst der Landeshauptstadt München. Sie erscheint jeden Werktag ab 12.30 Uhr und beinhaltet neben aktuellen Meldungen auch Pressetermine und die Ankündigung von Bürgerversammlungen und Bezirksausschuss-Sitzungen. Darüber hinaus finden Sie dort auch Antworten der Verwaltung auf Stadtratsanfragen, Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat sowie Mitteilungen städtischer Gesellschaften.

Angebote

Rathaus Umschau Abo-Service

Die Rathaus Umschau ist der offizielle Pressedienst der Landeshauptstadt München. Sie erscheint jeden Werktag ab 12:30 Uhr unter ru.muenchen.de und kann als Mail-Newsletter abonniert werden.

Bitte beachten Sie im Rahmen des Rathaus Umschau Abo-Services unsere Informationen zur Datenerhebung.

Verantwortlich für die Verarbeitung ist die

Landeshauptstadt München
Presse- und Informationsamt
Marienplatz 8
80331 München

E-Mail: presseamt@muenchen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landeshauptstadt München
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Marienplatz 8
80331 München

E-Mail: datenschutz@muenchen.de

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Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen zeitnah städtische Informationen zuzusenden und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO verarbeitet.

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Sollten Sie künftig den Rathaus Umschau Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich auch selbst unter ru.muenchen.de abmelden.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Landeshauptstadt München, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Landeshauptstadt München durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Die Landeshauptstadt München benötigt Ihre Daten, um Ihnen Informationen zusenden zu können. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

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