Erklärung zur Barrierefreiheit:
Chatbot „Muckl“

Öffentliche Stellen müssen ihre Webangebote barrierefrei zugänglich machen. Diese Erklärung dokumentiert den Umsetzungsstand für den Chatbot „Muckl“.

Geltungsbereich

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für den Chatbot „Muckl“ in den Bereichen Rathaus und Bürgerservice.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Fremdsprachige Begriffe nicht als solche gekennzeichnet.
  2. Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind teilweise zu gering.
  3. Alternativtexte für Bedienelemente sind teilweise unvollständig.
  4. Chatbot ist nicht ohne Maus nutzbar und aufrufbar.
  5. Chatbot ist nicht als modales Fenster deklariert.

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Anwendung noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Alternative Zugangswege

Der Chatbot fasst bestehende Inhalte auf den Seiten von stadt.muenchen.de zusammen und wäre damit bereits ein alternativer Zugangsweg für diese Inhalte. Sollten Sie auf einzelne Inhalte im Rahmen des Chatbots nicht zugreifen können, verwenden Sie bitte die Informationen auf den Seiten von stadt.muenchen.de.

Falls Sie auch hier auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: support.eogov@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat,

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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