Erklärung zur Barrierefreiheit:
Online-Terminvereinbarung

Diese Erklärung dokumentiert die Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der Online-Terminvereinbarung auf stadt.muenchen.de.

Geltungsbereich

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für die Online-Terminvereinbarung auf stadt.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Online-Terminvereinbarung ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Der Kalender ist semantisch nicht als Tabelle ausgezeichnet und daher mit Screenreader nur eingeschränkt nutzbar.
  2. Der Kalender ist bei sehr hohem Zoom-Faktor nicht vollständig sichtbar und bedienbar.
  3. Benutzerdefinierte Einstelleungen der Textabstände werden in einigen Elementen (Buttons) nicht übernommen.

Begründung

Bei der Online-Terminvereinbarung handelt es sich um ein neu gestaltetes Angebot der Stadt München. Wir arbeiten kontiniuierlich daran, die aktuell noch vorhandenen Mängel bei der Barrierefreiheit zu beheben.

Alternative Zugangswege

  • Anstelle der Kalenderansicht können Sie die Listenansicht für die Terminauswahl verwenden. Diese ist sowohl bei Screenreader-Nutzung als auch bei sehr hohem Zoom-Faktor uneingeschränkt nutzbar.
  • Neben der Online-Terminvereinbarung ist zudem eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Die passenden Kontaktinformationen finden Sie bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)
  • Erstellungsdatum: 4.11.2025
  • Letzte Überprüfung: 4.11.2025

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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