Sonderzahlung für Schüler*innen
Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule wechseln können eine Sonderzahlung erhalten.
Diese Leistung erhalten nur Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) wechseln.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Bestätigung der Schule, dass das Kind im kommenden Schuljahr erstmalig in die Schule kommt oder an eine weiterführende Schule wechselt.
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist zusätzlich das Informationsschreiben oder der aktuelle Bescheid des Jobcenters München erforderlich.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Schüler*innen an Münchner Schulen erhalten zu Beginn eines Schuljahres eine gesetzliche Schulbedarfspauschale in Höhe von 116 Euro und 58 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres.
Zusätzlich gewährt die Landeshauptstadt München eine Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro beim Start in die Schule oder beim Wechsel an eine weiterführende Schule als freiwillige Leistung.
Sie ist gedacht für die vielen Anschaffungen wie beispielsweise Schulranzen, Federmäppchen, Malkasten, Arbeitsbücher, Zirkel.
Die Sonderzahlung erhalten Schüler*innen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) wechseln.
Sie erhalten die Sonderzahlung auf Antrag in Ihrem zuständigen
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Sonderzahlung auf Ihr Konto überwiesen. Auf Wunsch kann sie auch in bar ausgezahlt werden. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres möglich.