Unsere Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 SchKG vom 21.08.1995 im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Gesundheitliche Beratung und Anleitung von Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr durch eine regional zuständige Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Sie müssen die Geburt und den Namen Ihres Kindes im Geburtenbüro eintragen lassen. Sobald die Geburt eingetragen ist, können wir eine Geburtsurkunde ausstellen.
Im Anschluss an das Elterngeld können Sie in Bayern für das erste Kind maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind maximal zwölf Monate Landeserziehungsgeld erhalten.
Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Es wird längstens für 14 Monate gezahlt.
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben nicht selbstständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch.
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, erhält für im eigenen Haushalt lebende Kindergeld. Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Informationen und Ratgeber
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