Geburtsurkunde – Neugeborene

Sie müssen die Geburt und den Namen Ihres Kindes im Geburtenbüro eintragen lassen. Sobald die Geburt eingetragen ist, können wir eine Geburtsurkunde ausstellen.

Bei Geburten in einer Klinik:

Wenn Ihr Kind in München in einer Klinik, Hebammen-Praxis oder einem Geburtshaus geboren ist, übernehmen diese automatisch die schriftliche Meldung der Geburt („Geburtsanzeige“) an das Standesamt. Ihre Unterlagen (Urkunden, Reisepässe, Namensgebung und weitere Unterlagen) können Sie in der Regel in der Klinik abgeben und im Anschluss die Geburtsurkunden Ihres Kindes online bestellen.

Bei Geburten zu Hause:

Wenn Ihr Kind bei einer Hausgeburt in München zur Welt gekommen ist, müssen Sie selbst die Geburt innerhalb von einer Woche beim Geburtenbüro im Standesamt melden. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu über unser Kontaktformular. Als Nachweis der Geburt muss zwingend eine Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes eingerichtet werden.

So beantragen Sie die Geburtsurkunde:

Online-Bestellung:

Die Bestellung im Internet können Sie mit unserem Online-Service vornehmen. Wir schicken Ihnen die Urkunden dann per Post zu. Die drei kostenlosen Geburtsurkunden für Ihre Anträge auf Kindergeld, Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse und Elterngeld  legen wir der ersten Bestellung automatisch bei.

Nachträgliche Exemplare der Geburtsurkunde:

Sollten Sie später noch weitere Geburtsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte an die Urkundenstelle im Standesamt oder bestellen Sie die Urkunden mit dem Online-Service.

Zuständigkeiten:

In München gibt es zwei Standesämter. Zu welchem Standesamt Sie gehen müssen, hängt davon ab, in welchem Stadtbezirk Ihr Kind geboren wurde. Die Kliniken geben den Eltern in der Regel ein Infoblatt mit der Adresse des zuständigen Standesamtes mit.Für das Helios-Klinikum München-West, die Frauenklinik München-West (Krüsmannklinik) und für Hausgeburten in den Stadtbezirken Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied und Allach-Untermenzing ist das Geburtenbüro im Standesamt München-Pasing im Rathaus Pasing an der Landsberger Straße 486, zuständig; für alle anderen Stadtbezirke das Geburtenbüro im Standesamt München im KVR an der Ruppertstraße 11.

Wenn Sie in München wohnen, aber Ihr Kind außerhalb der Stadt München geboren wurde, müssen Sie sich an das Standesamt am Geburtsort wenden.

Benötigte Unterlagen

  • Die Unterlagen zur Beurkundung können frühestens nach der Geburt des Kindes im Standesamt eingereicht werden.
  • Verbindliche Erklärung zur Namensgebung für das Kind, vollständig und deutlich ausgefüllt, ohne Streichungen und von der Mutter/ Eltern unterschrieben.
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter/ Eltern.
  • Geburtsurkunde gegebenenfalls auch mehrsprachig oder Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Geburtenregister der Mutter/ Eltern.
  • Gegebenenfalls die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Vorkindes.
  • Gegebenenfalls die Einbürgerungsurkunde der Mutter/ Eltern.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, braucht das Standesamt:

  • Urkundlicher Nachweis über die Eheschließung und die Namensführung in der Ehe. Das kann unter anderem die Eheurkunde, eine Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, braucht das Standesamt:

  • Ledige Mutter: gegebenenfalls urkundlichen Nachweis über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung.
  • Wenn Sie den Vater im Geburtsregister eintragen lassen wollen, dann brauchen Sie eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmungserklärung der Mutter). Dafür müssen Vater und Mutter des Kindes persönlich beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar vorsprechen. Benötigte Unterlagen des Vaters: Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis, falls der Vater verheiratet ist oder war:  Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils mit Nachweis über die aktuelle Namensführung. Die gemeinsame Sorgeerklärung kann nur beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden.
  • Geschiedene Mutter: urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Scheidung und die aktuelle Namensführung. Das kann unter anderem die Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein, jeweils mit Scheidungsvermerk beziehungsweise mit rechtkräftigem Scheidungsurteil, gegebenenfalls mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung in Ehesachen und gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung (siehe oben).
  • Verwitwete Mutter: urkundlicher Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung und die aktuelle Namensführung. Das kann unter anderem die Eheurkunde, Abschrift/ Ausdruck (beglaubigt) aus dem Eheregister oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch sein, jeweils mit Auflösungsvermerk oder mit Sterbeurkunde, gegebenenfalls beglaubigte Abschrift über die bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung (siehe oben).

Bitte beachten Sie:

  • Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie Angaben oder Unterlagen, die sie im Krankenhaus abgegeben haben, ergänzen möchten.
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer benötigt.
  • Im Einzelfall kann es erforderlich sein, Urkunden im Original nachzureichen.
  • Gegebenenfalls können weitere beweiskräftige Dokumente erforderlich sein.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung zur Zeit – ab Vorliegen vollständiger Unterlagen, beim Geburtenbüro des Standesamt München ungefähr 3 Wochen beträgt.

Gebührenrahmen

Geburtsurkunde: 12 Euro (pro Exemplar)

Sie erhalten drei gebührenfreie Bescheinigungen: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe im Standesamt

Fragen & Antworten

Deutsche Personenstandsurkunden (beispielsweise die Einträge im Stammbuch der Familie, Abstammungsurkunden, Familienbuch-Abschriften und andere), die bis zum 31.12.2008 ausgestellt worden sind, sind weiterhin gültig und beweiskräftig.

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