Urkundenbestellung
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Mehrsprachige Urkunde (sogenannte "internationale Urkunde") :
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde (Geburtsurkunde/ Sterbeurkunde/ Eheurkunde). Sie ist im Online-Formular als "mehrsprachiger Auszug aus dem Register" zur Auswahl angegeben. Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Online-Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich.
Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.
Voraussetzungen
Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Benötigte Unterlagen
-
vollständig ausgefülltes Online-Formular
(telefonische Bestellungen sind nicht möglich)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sofern Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen rechnen (zuzüglich Postweg).
Dies gilt nicht für
- das Standesamt München-Pasing
- die Erstausstellung von Urkunden nach Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles
In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Gebührenrahmen
- Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig); Lebenspartnerschaftsurkunden: 12 Euro
- Falls Sie eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke (Rente, Krankenkasse) benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
- Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100 Euro pro Personenstandsfall anfallen.
Die Gebühren können Sie in der Regel online bezahlen (siehe nachfolgende Möglichkeiten). In Ausnahmefällen kann/muss die Gebühr per Rechnung beglichen werden. Bitte bezahlen Sie diese zeitnah. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde.
Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.
Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:
- Geburten: 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre
- Kirchenaustritte: 30 Jahre
Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (wie beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München.