Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet. Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude (je Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.
Hilfestellungen und Beratungen vom Bauzentrum München zur nachhaltigen Sanierung und Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Wohnungsgenossenschaften
In München werden Bauanträge bei der LBK eingereicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form ist erforderlich und rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.
Für den Erwerb einer Wohnimmobilie stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt Haushalten mit mittlerem Einkommen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt München engagiert sich dafür, preiswerten Wohnraum zu erhalten. Ein Instrument sind Erhaltungsatzungen nach Paragraph 172 des Baugesetzbuchs.
Ein sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden und die Verwendung von erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele sind gesetzlich geregelt.
Bodenverunreinigungen und Gebäudeschadstoffe – Informationen und Regelungen zum geordneten Umgang mit Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Abbrüchen