Belegrechtsprogramm "Soziales Vermieten leicht gemacht"

Haben Sie eine Wohnung in München, die Sie sozial und möglichst stressfrei vermieten möchten? Ohne finanzielle Einbußen? Das Belegrechtsprogramm macht das möglich.

Sorgen Sie für Schlüsselmomente

Sorgen Sie für Schlüsselmomente (blau)

In Zeiten des angespannten Wohnungsmarktes ist es für Haushalte mit geringem Einkommen immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum in der Landeshauptstadt München zu finden. Insbesondere Familien trifft die Wohnungsnot spürbar. Aber auch Eigentümer*innen stehen zunehmend vor dem Spagat, sich einerseits finanziell durch ihr Eigentum abzusichern, dabei aber anderseits gleichzeitig faire Mieten anzubieten.

Mit der Neuauflage des Belegrechtsprogramm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ möchte die Landeshauptstadt München diesen Spagat überwinden. Wir suchen soziale Vermieter*innen, die ihre Wohnung der Stadt zur Belegung für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zur Verfügung stellen.

Dafür wurde das Belegrechtsprogramm flexibler angelegt und bietet nun mehr Wahlmöglichkeit, sich ein individuelles Programm je nach Bedürfnis und Bedarf zusammenzustellen – und das ohne finanzielle Einbußen, dafür aber mit vielen Vorteilen:

  • Attraktive Prämienzahlung
  • Miete nach aktuellem Münchner Mietspiegel
  • Übernahme bei Mietschulden und Mietschäden
  • Eine feste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen, das heißt kein zeitraubendes Suchen und Telefonieren nach dem*der richtigen Ansprechpartner*in für Ihre Fragen.
  • Keine Maklerkosten – wir schlagen Ihnen Mieter*innen vor (Modell II)
  • Sozialpädagogische Unterstützung bei Schwierigkeiten (Modell II)

Sorgen Sie für Schlüsselmomente. Denn jeder braucht ein Zuhause.

Langfristig binden oder einmalig Vermieten? – Beides ist möglich!

Sie haben die Wahl Ihre Wohnung zur einmaligen Belegung oder zur Wiederbelegung zur Verfügung zu stellen.

Bei der Wiederbelegung (mit Bindung) räumen Sie der Landeshauptstadt München das Belegungsrecht über einen vereinbarten Bindungszeitraum ab 15 oder ab 25 Jahren ein. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt München das Recht erhält, Ihre Wohnung während der gewählten Bindungsdauer mit einen vom Sozialreferat vorgeschlagenen Haushalten zu belegen. Eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch sichert das Belegrecht ab.  

Bei der Einmalbelegung (ohne Bindung) stellen Sie der Landeshauptstadt München Ihre Immobilie zur einmaligen Belegung zur Verfügung. Das heißt in der Praxis: nach Auszug der*des Erstmieter*in*s steht Ihnen die Wohnung wieder frei zur Vermietung zur Verfügung. Sie sind keine Bindung eingegangen. Eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch ist hier nicht notwendig.

Wer sind meine Mieter*innen?

Auch hier haben Sie die Wahl: Sie entscheiden welcher Mieterhaushalt für Sie in Frage kommt.

Bei Modell I entscheiden Sie sich für Haushalte mit München Modell Berechtigung.

Wählen Sie Modell II so bieten Sie Ihre Wohnung für im Amt für Wohnen und Migration registrierte Haushalte an.

Für beide Zielgruppen wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt, sie unterscheiden sich jedoch bezüglich Einkommenshöhe und Belegungsverfahren voneinander.

Modell I München Modell Berechtigte Haushalte

Zielgruppe sind Haushalte mit München Modell Berechtigung.

Die Haushalte müssen bestimmte (finanzielle) Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine München Modell Wohnung zu haben. Dazu stellt der*die Mieter*in einen Antrag beim Amt für Wohnen und Migration. Nach erfolgreicher Prüfung stellt dieses dem*der Antragsteller*in eine München Modell Bescheinigung aus.

Die Landeshauptstadt München schlägt in diesem Modell keine Haushalte zur Auswahl vor. Die Bewerbung der eigenen Wohnung sowie die Auswahl der Bewerber*innen mit München Modell Berechtigungsschein erfolgt über Sie. Haben Sie einen geeigneten Haushalt gefunden, schließen Sie einen unbefristeten Mietvertrag mit dem Haushalt ab.

Modell II für im Amt für Wohnen und Migration registrierte Haushalte

Das Modell II richtet sich an im Amt für Wohnen und Migration registrierten Haushalte, die Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben. Diese Haushalte haben zudem Anspruch auf eine finanzielle Zulage oder gänzliche Übernahme der Mietkosten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Einkommensgrenzen und jeweiligen Zuschüsse.

Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem*der Eigentümer*in und dem*der Mieter*in geschlossen. Es handelt sich um ein unbefristetes Mietverhältnis. Die Ermittlung der geeigneten Haushalte findet bei der Landeshauptstadt München über die Wohnungsplattform SOWON statt. Die Veröffentlichung und Auswahl der Haushalte wird von der Fachstelle im Sozialreferat übernommen. Die Beschreibung der Wohnung, bestenfalls inklusive Fotos und Grundriss wird von Ihnen zur Verfügung gestellt.

Die Landeshauptstadt München schlägt Ihnen in der Regel bis zu fünf Haushalte zur Auswahl vor. Sollte sich kein geeigneter Haushalt im ersten Lauf finden, können Sie erneut weitere Vorschläge erhalten.

Bei Bedarf, um Beispiel bei Mietschulden oder Nicht-Einhaltung der Hausordnung kann eine pädagogische Begleitung durch eine Fachstelle im Sozialreferat vermittelt werden. Dieser Dienst ist kostenfrei und unterstützt den*die Mieter*in bei alltäglichen Problemen insbesondere beim Thema Wohnen.

Nach Absprache: Vermieterempfehlung

Es gibt die Möglichkeit, dem Sozialreferat einen Haushalt zur Belegung vorzuschlagen. Das Sozialreferat muss diesem Vorschlag zustimmen. Voraussetzungen zur Genehmigung des Haushalts sind:

  • Gültiger Registrierbescheid
  • Keine Wohngemeinschaften
  • Keine Über- oder Unterbelegung

Weitere Möglichkeiten im Belegrechtsprogramm

Wir bieten weitere flexible Bausteine an, die je nach Angebot und Bedarf mit uns besprochen und verhandelt werden können. Bitte sprechen Sie uns an, wir versuchen eine Lösung zu finden.

Weitere Bausteine sind beispielsweise:

  • Vermietung 10 oder 15 Prozent unterhalb des Münchner Mietspiegels. Im Gegenzug erhalten Sie eine einmalige Mietpreisprämie.
  • Eine Belegungsbindung mit der Stadt trotz aktuell vermieteter Wohnungen (nur bei größeren Beständen). Das heißt, wir bekommen die Wohnungen erst nach Auszug der aktuellen Mieter*innen, Sie profitieren jedoch zeitnah von der Prämienzahlung, die sie aufgrund des Belegungsbindungsvertrages mit uns vorab erhalten.

Wie ist das mit der Prämie?

Die Prämienhöhe ist individuell und abhängig vom gewählten Modell, Wohnungsgröße, Belegungsart und Bindungsdauer. Hier finden Sie eine Übersicht zur Prämienberechnung. Bitte sprechen Sie uns an, wir ermitteln die Prämienhöhe für Ihr konkretes Angebot.

Bei Wahl einer Bindung mit der Landeshauptstadt München bieten wir eine flexible Prämienauszahlung an. Die Auszahlung ist einmalig oder jährlich möglich und erfolgt nach Grundbucheintragung und der Vorlage eines rechtsgültigen direkten Mietvertrags.

Im Rahmen der Einmalbelegung erhalten Sie die Prämie in der Variante Einmalzahlung nach Vorlage eines rechtsgültigen direkten Mietvertrags. Die Höhe der Prämie ist gegenüber der Prämie mit Bindung verringert. Ausgehend von der Mindestbindungsdauer von 15 Jahren erhalten Sie für eine Einmalbelegung ein Viertel der Prämie.

Die ersten Schritte zur Belegrechtswohnung – was muss ich tun?

Sie haben Interesse am Belegrechtsprogramm? Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch bei uns.

Halten Sie bitte die Grunddaten Ihrer Wohnung (Größe, Lage, Ausstattung) bereit.

Wichtig: Möblierte Wohnungen können nicht ins Programm aufgenommen werden.

Sie erhalten ein telefonisches Beratungsgespräch über die Modelle, Verfahren und Konditionen. Im Anschluss daran übersenden Sie uns bitte den Grundriss, der im Sozialreferat nach Eignung für das Belegrechtsprogramm überprüft wird. Ist die Wohnung geeignet, wird ein technisches Fachteam Ihre Wohnung vermessen und nach Mietspiegel einwerten. Sie erhalten das Gutachten mit der errechneten Miethöhe.

Beachten Sie bitte hierbei: Das Belegrechtsprogramm begrenzt die Miethöhe auf maximal 16 Euro pro Quadratmeter. Sind Sie mit dem errechneten Mietpreis einverstanden und haben sich für ein Modell inklusive Bindungsart entschieden, wird der Belegungsbindungsvertrag oder der Belegrechtsvertrag geschlossen und das jeweilig gültige Verfahren zur Mieterauswahl kann eingeleitet werden.

Haben Sie sich für eine Bindung mit uns entschieden, erhalten Sie die Prämie nach Belegung der Wohnung und Vorlage der Grundbucheintragung.

Haben Sie sich für die Einmalbelegung entschieden, erhalten Sie die Prämie nach Abschluss des rechtsgültigen Mietvertrages einmalig ausbezahlt.

Bei allen Schritten werden Sie durch die Projektmitarbeiter*innen beraten und begleitet.

Kontakt:
E-Mail: belegrechtsprogramm@muenchen.de
Telefon: 089 233-48777

  • Sozialreferat

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