Soziales Vermieten leicht gemacht

Haben Sie eine Wohnung in München oder im Umland, die Sie sozial und stressfrei vermieten möchten? Das Belegrechtsprogramm macht das möglich.

Sorgen Sie für Schlüsselmomente

Sorgen Sie für Schlüsselmomente (blau)

Für uns als Stadt wird es immer schwerer, in ausreichender Menge, bezahlbaren Wohnraum neu zu schaffen. Nicht nur Haushalte mit geringem Einkommen finden kaum mehr günstige Wohnungen, auch städtische Dienstkräfte haben zunehmend Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt.

Mit dem neuen Belegrechtsprogramm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ suchen wir soziale Vermieter*innen, die bereit sind, einen Belegungsbindungsvertrag über ihre Wohnung mit der Stadt zu schließen.

Sie profitieren von einem sicheren Mietverhältnis und erhalten eine Prämie sowie die Miete nach aktuellem Mietspiegel.
Sorgen Sie für Schlüsselmomente. Denn jeder braucht ein Zuhause.
 

Video "Sorgen Sie für Schlüsselmomente"

Soziales Vermieten leicht gemacht

Belegungsbindung

Im Rahmen des Belegrechtsprogramms hat der*die Eigentümer*in die Wahl: Man kann der Landeshauptstadt München für 10 oder 15 Jahre das Belegungsrecht für ihre*seine Wohnung einräumen. Dieser Schritt wird durch eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch festgehalten. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt München somit das Recht hat, dass die Wohnung während der Bindungsdauer an von ihr vorgeschlagene Haushalte vermietet wird.
Die Landeshauptstadt München hilft bei der Vorauswahl der Mieter*innen. Die Eigentümer*in sucht sich ihre*seine Mieter*in selbst aus.

Zwei Modelle, viele Möglichkeiten

Es stehen zwei Modelle zur Verfügung, die es Eigentümer*innen so einfach wie möglich machen, sozial zu vermieten. Sie bekommen Unterstützung haben flexible Auswahl- und Tauschmöglichkeiten: je nach Interesse kann zwischen verschiedenen Modellen, Zielgruppen und Förderkonditionen gewählt werden.

Modell I

Im Modell I sind städtische Dienstkräfte die Mieter*innen.
Die Wohnung wird auf der stadt-eigenen Wohnungsplattform SOWON (soziales Wohnen online) veröffentlicht. Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Verfahren bei SOWON . Nur diejenigen städtischen Dienstkräfte, die sich für eine städtische Dienstwohnung registriert haben, können sich innerhalb eines festgelegten Zeitraumes auf die Wohnung online bewerben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden durch ein Punkteverfahren die dringlichsten Haushalte durch die Landeshauptstadt München ausgewählt und vorgeschlagen. Die Eigentümer*innen entscheiden dann selbst über die künftigen Mieter*innen.

Städtische Dienstkräfte im Modell I erhalten keine finanziellen Mietzuschüsse.

Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem*der Eigentümer*in und dem*der Mieter*in geschlossen.

Modell II

Das Modell II ist für alle im Amt für Wohnen und Migration registrierten Haushalte geöffnet. Diese Haushalte haben Anspruch auf eine finanzielle Zulage oder gänzliche Übernahme der Mietkosten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Einkommensgrenzen und jeweiligen Zuschüsse. Die Mietervorschläge für den*die Eigentümer*in ergeben sich durch das online Verfahren auf SOWON .


Das Modell II gliedert sich in zwei Untermodelle:

Modell II (a)

Im Modell II (a) entscheidet sich der*die Eigentümer*in für ein direktes Mietverhältnis mit dem Haushalt.
Zusätzlich kann bei Bedarf eine Begleitung durch die Sozialpädagogische Integrationsunterstützung Wohnen (SIW) erfolgen. Dieser Dienst ist kostenfrei und unterstützt den*die Mieter*in sämtlichen Bereichen des Themas Wohnen: unter anderem pünktliche und regelmäßige Mietzahlung, Einhaltung der Hausordnung. Der Fachdienst bietet aber auch Vermittlung zu geeigneten Fachstellen (beispielsweise Bezirkssozialarbeit, Jugendamt, KiTA) an, sofern dies benötigt wird.
Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem*der Eigentümer*in und dem*der Mieter*in geschlossen.

Modell II (b)

Im Modell II (b) wird eine zeitlich befristete Kooperation mit der GEWOFAG Holding GmbH als Verwalterin angeboten.
Die GEWOFAG Holding GmbH ist eine der beiden großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften und übernimmt für den Zeitraum von zwei Jahren stellvertretend die Funktion der Vermieterin/ des Vermieters.
In diesem Modell werden zwei zusätzliche Verträge geschlossen:

  1. Ein Zwischenmietvertrag zwischen dem*der Eigentümer*in und der GEWOFAG Holding GmbH: Hier wird die GEWOFAG Holding GmbH ermächtigt, Aufgaben des Vermieters wahrzunehmen. Selbstverständlich geschehen alle Handlungen in enger Rücksprache. Der*die Eigentümer*in erhält in den zwei Jahren die Mietzahlung durch die GEWOFAG Holding GmbH, die ihrerseits die Mietzahlung von dem*der Mieter*in erhält.
    Dieser Vorgang findet seine rechtliche Legitimation im Untermietvertrag.
  2. Ein Untermietvertrag zwischen der GEWOFAG Holding GmbH und dem Mieterhaushalt: Die GEWOFAG Holding GmbH schließt einen, auf zwei Jahre befristeten Untermietvertrag mit dem Haushalt ab.

Dieses Modell bietet eine vielfältige Unterstützung der Mieter*nnen und gleichzeitig größtmögliche Sicherheit in Bezug auf ein stabiles und dauerhaftes Mietverhältnis für die Eigentümer*innen. So werden eventuell auftretende Kosten von Mietausfällen oder nutzerverursachten Schäden an und in der Wohnung während des Untermietverhältnisses durch das Sozialreferat getragen.

Ziel ist es, dass nach zwei Jahren das Untermietverhältnis mit der GEWOFAG Holding GmbH in ein direktes Mietverhältnis zwischen Eigentümer*in und Mieter*in übergehen kann. Deswegen sucht der*die Eigentümer*in aktiv den Haushalt aus. (Eine Beratung wird hierbei durch die Fachkräfte der GEWOFAG angeboten.)

Die Mieter*innen werden für zwei Jahre durch die sozial und ökologisch orientierte Hausverwaltung der GEWOFAG Holding GmbH und zusätzlich, bei Bedarf, durch den sozialpädagogischen Fachdienst Intensivbetreuung (SIW) der Landeshauptstadt München in sämtlichen Bereichen der Themen Wohnen und Leben unterstützt.
 

Verfahren

Sie haben Interesse am Belegrechtsprogramm? Wir beraten Sie gerne.

Halten Sie bitte die Grunddaten Ihrer Wohnung (Größe, Lage, Ausstattung) bereit.

Wichtig: Möblierte Wohnungen können nicht ins Programm aufgenommen werden.

Sie erhalten ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch über die Modelle, Verfahren und Konditionen. Im Anschluss daran übersenden Sie uns bitte den Grundriss, der im Sozialreferat nach Eignung für das Belegrechtsprogramm überprüft wird. Ist die Wohnung geeignet, wird ein technisches Fachteam Ihre Wohnung vermessen und nach Mietspiegel einwerten. Sie erhalten das Gutachten mit der errechneten Miethöhe.

Beachten Sie bitte hierbei: Das Belegrechtsprogramm begrenzt die Miethöhe auf maximal 16 Euro pro Quadratmeter. Sind Sie mit dem errechneten Mietpreis einverstanden und haben sich für ein Modell entschieden, wird der Belegungsbindungsvertrag geschlossen und das online Verfahren auf SOWON eingeleitet. Sie erhalten Mietervorschläge, suchen sich Ihre*n Mieter*in aus und schließen den Mietvertrag.

Im Anschluss daran veranlassen Sie die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch und bekommen die Prämie ausbezahlt.

Bei allen Schritten werden Sie durch die Landeshauptstadt München beraten und begleitet.

FAQs

Sie können die Miete nach dem aktuellen Mietspiegel für Ihre Wohnung verlangen. Ihre Miete wird durch ein Fachteam des Amtes für Wohnen und Migration errechnet,

Ja, die maximale Miethöhe im Belegrechtsprogramm beträgt 16 Euro pro Quadratmeter.

Ihre Miete wird durch ein Fachteam des Amtes für Wohnen und Migration nach dem aktuellen Mietspiegel für München errechnet.

Ist Ihre Wohnung für das Belegrechtsprogramm geeignet, vereinbaren Sie mit Ihrer*m Ansprechpartner*in einen Termin vor Ort zur Einwertung Ihrer Wohnung. Ein technisches Fachteam wird diese dann lasergenau ausmessen und nach dem Mietspiegel einwerten.

Informationen zum aktuellen Münchner Mietspiegel und einen Online-Rechner .

Grundsätzlich ist das Belegrechtsprogramm für Wohnungen konzipiert. Häuser können jedoch ebenfalls aufgenommen werden.

In Modell I vermieten Sie ausschließlich an städtische Dienstkräfte. Das sind Angestellte oder Beamte der Landeshauptstadt München, deren Einkommen ausreicht, um keine zusätzliche finanzielle Bezuschussung auf ihren Mietpreis zu erhalten.

In Modell II vermieten Sie an Haushalte mit geringem Einkommen, die berechtigt sind, eine Sozialwohnung durch das Amt für Wohnen und Migration zu erhalten. Auch hier sind städtische Bedienstete mit einbegriffen, beispielsweise Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, technische Hausangestellte, Krankenschwestern und Krankenpfleger.

Alle Haushalte im Modell II haben Anspruch auf eine finanzielle Bezuschussung des Mietpreises.

Alle Haushalte im Modell II sind berechtigt auf eine Zusatzförderung der Miete entsprechend ihrer Einkommensstufen. Das bedeutet, sie müssen nur für einen Teil ihrer Miete selbst aufkommen. In manchen Fällen übernimmt diesen auch das Jobcenter.

Weiterhin gilt im Modell II grundsätzlich: Es kann eine Unterstützung des Haushalts durch den sozialpädagogischen Fachdienst Intensivbetreuung Wohnen (SIW) erfolgen.

Wählen Sie einen Haushalt aus der Wohnungslosigkeit und kommt es zu Mietschulden übernimmt die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) die Kosten.

Bei Modell II (b) in Kooperation mit der GEWOFAG Holding GmbH erhalten Sie für den Zeitraum von zwei Jahren die Mietzahlung durch die GEWOFAG Holding GmbH. Das Sozialreferat übernimmt in dieser Zeit Mietausfälle und Mietschäden. Zusätzlich zur SIW, bietet die GEWOFAG Holding GmbH die sozial und ökologisch orientierte Hausverwaltung an.

In beiden Modellen ist die Landeshauptstadt München gerne Ihre Ansprechpartnerin und vermittelt Ihnen weitere Kontakte: 089 233-48777.

Sie erhalten bei Abschluss des Belegungsbindungsvertrags im Modell II durch die Landeshauptstadt München eine Übersicht mit den wichtigsten Kontakten.

Im Modell I wird zunächst der Belegungsbindungsvertrag zwischen Ihnen als Eigentümer*in und der Landeshauptstadt München geschlossen.

Dann schließen Sie einen direkten und unbefristeten Mietvertrag mit dem von Ihnen ausgewählten Haushalt.

Im Modell II wird zunächst der Belegungsbindungsvertrag zwischen Ihnen als Eigentümer*in und der Landeshauptstadt München geschlossen.

Dann schließen Sie einen direkten und unbefristeten Mietvertrag mit dem von Ihnen ausgewählten Haushalt.

Im Modell II (b) wird zunächst der Belegungsbindungsvertrag mit der Landeshauptstadt München geschlossen.
Dann gibt es einen Zwischenmietvertrag zwischen Ihnen und der GEWOFAG Holding GmbH und einen Untermietvertrag zwischen der GEWOFAG Holding GmbH und dem*der Mieter*in.

Ja, ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich, wirkt sich aber gegebenenfalls auf die Prämienzahlung (Nachzahlung) aus. Darüber hinaus bedeutet ein Wechsel zwischen den Modellen immer auch einen Mieterwechsel. Somit hat ein Modellwechsel Auswirkungen auf die Belegung Ihrer Wohnung und somit die Mietzahlung.

Nein. Sie gehen mit der Landeshauptstadt München einen sogenannten Belegungsbindungsvertrag ein, dass heißt Sie räumen der Landeshauptstadt München über einen vorgegebenen Zeitraum das Recht ein, Ihre Wohnung mit Mieter*innen, die Ihnen die Landeshauptstadt München vorschlägt, belegen zu dürfen. Den Mietvertrag schließen Sie dann direkt mit Ihrer*m Mieter*in oder mit der GEWOFAG Holding GmbH.

Ja. Ihnen werden durch die Landeshauptstadt München Mieter*innenvorschläge gemacht. Aus diesem Personenkreis suchen Sie sich Ihre*n Mieter*in selbst aus.

Nein. Der Belegungsbindungsvertrag schließt eine Eigenbedarfskündigung innerhalb der Belegungsdauer aus. Erfolgt dennoch eine Eigenbedarfskündigung durch Sie, müssen Sie die Prämie, anteilig, gemessen an der erfolgten Laufzeit, zurückzahlen und der Belegungsbindungsvertrag ist aufzuheben.

Wird Ihre Wohnung innerhalb des Belegungszeitraums frei, soll sie schnellstmöglich neu belegt werden. Sie wird wieder auf SOWON (soziales Wohnen online) veröffentlicht, das Verfahren startet neu und Sie, als Eigentümer*in, suchen sich erneut eine neue*n Mieter*in aus.

Sie schließen einen regulären, unbefristeten, zivilrechtlichen Mietvertrag ab. Nach Ablauf der Belegungsbindung verliert dieser nicht an Wirksamkeit und läuft weiter. Nur das Recht der Eigenbedarfskündigung ist nun nicht mehr ausgeschlossen.

Sie können zwischen einer Bindung von 10 oder 15 Jahren wählen.

Ihre Wohnung erscheint auf der stadt-eigenen Internetplattform SOWON.

SOWON (soziales Wohnen online) ist das Portal zur Vergabe von Wohnungen der LHM. Zugriff haben nur registrierte Haushalte.
Mehr Fragen und Antworten zu SOWON finden Sie unter häufig gestellte Fragen zur Wohnungsvergabe .

Die Prämie errechnet sich wie folgt:

10 Jahre Bindung

Modell I
10.000 Euro 1-Personen-Haushalt
18.000 Euro 2-Personen-Haushalt
26.000 Euro 3-Personen-Haushalt oder größer
Modell II
wie Modell I, plus 5.000 Euro Zusatzprämie

15 Jahre Bindung

Modell I
15.000 Euro 1-Personen-Haushalt
27.000 Euro 2-Personen-Haushalt
39.000 Euro 3-Personen-Haushalt oder größer
Modell II
wie Modell I, plus 7.500 Euro Zusatzprämie

Die Prämie erhalten Sie, nach Abschluss des ersten, direkten Mietvertrags und Nachweis der Eintragung der Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt München im Grundbuch.

Ja, Sie müssen die Prämie versteuern. Der Steuersatz hierzu ist je nach Steuerklasse individuell unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer oder Ihrem Steuerberater*in.

Nein, die Prämie wird als Gesamtbetrag ausbezahlt. Eine Stückelung ist nicht möglich.

Nein, es ändert sich nichts an der Höhe der Prämie, wenn sich nachträglich etwas an der Anzahl Ihrer Mieter*innen ändert, etwa durch Geburt oder Todesfall. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Personenanzahl bei Abschluss des ersten, direkten Mietvertrags.

Die Dienstbarkeit ermächtigt die Landeshauptstadt München dazu, Ihre Wohnung für den gewählten Zeitraum mit Mieter*innen, die Sie ausgewählt haben, belegen zu dürfen.

Die Kosten zur Eintragung der Dienstbarkeit tragen Sie als Eigentümer*in.

  • Sozialreferat

    Gesamtplanung Wohnen

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