Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.
Der Mietspiegel dient dazu, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um
- Streit zwischen Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, schon im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden,
- den Zivilgerichten im Streitfall eine zuverlässige Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen, damit sich die Einholung eines zeit- und kostenintensiven Sachverständigengutachtens in vielen Fällen erübrigt und
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als zuverlässige Informationsquelle Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu vermeiden. Liegt der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung vor, kann ein Antrag auf Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit gestellt werden. Der Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bietet den Mieterinnen und Mietern von Wohnraum des freifinanzierten Wohnungsmarktes Schutz vor überteuerten Mieten.
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Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann im Bußgeldverfahren die zu viel bezahlte Miete zur Rückzahlung angeordnet werden.
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Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter können sich kostenlos zum Thema Mieterhöhung und zur Anwendung des Mietspiegels für München beraten lassen.
Die Beratung erfolgt persönlich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089 233-40200) oder telefonisch unter der Beratungshotline 089 233-40057 zu den jeweiligen Sprechzeiten. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
Zur Nutzung des Berechnungsprogramms des Online-Mietspiegels empfehlen wir Ihnen die Verwendung einer aktuellen Version des Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer oder Opera Browsers.
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag
- aktuelle und letzte Mieterhöhung
- Wohnungsbeschreibungsbogen
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie die Mietspiegel-Broschüre im Amt für Wohnen und Migration oder in der Stadtinfo im Rathaus abholen.
Gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Maxibriefes sendet Ihnen das Amt für Wohnen und Migration die Broschüre kostenlos zu.
Fragen & Antworten
Den gedruckten Mietspiegel kann man bei folgenden Stellen kostenlos abholen:
- Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, 81669 München
- Stadtinformation im Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München (aufgrund der Corona-Pandemie derzeit geschlossen)
Es können Mietspiegel rückwirkend bis zum Jahr 1975 als Broschüre angefordert werden. Sollten Sie Interesse an dem Mietspiegel für München als Broschüre haben, können Sie diese unter der Telefonnummer 233-40200 anfordern.
Gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Maxibriefes sendet Ihnen das Amt für Wohnen und Migration die Broschüre kostenlos zu.
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Fax: 089 233-40442
Adresse
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Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit der Anmeldung: 089 / 233 - 40200
Telefonische Beratungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.30 bis 15 Uhr
Nutzen Sie auch unsere Hotline: 089 233 - 40057
Montag bis Mittwoch: 13.30 bis 15 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen bitten wir um Verständnis, dass die Mietberatung im Moment nur telefonisch und schriftlich erreichbar ist.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Zugang ist barrierefrei, Aufzug im Haus.