Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte dies dem Amt für Wohnen und Migration schriftlich anzeigen.

Beschreibung

Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Verfügungsberechtigte dies dem Amt für Wohnen und Migration  unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei muss er auch den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitteilen.

Die Anzeige freien Wohnraums kann über die Formulareingabe des Bürger-Service-Portals erfolgen. Der Verfügungsberechtigte erhält als Ergebnis der Dateneingabe ein befülltes PDF-Formular, das er unterzeichnet per Post, per Mail oder per Fax an das Amt für Wohnen und Migration sendet.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Art. 3 Abs.1 BayWoBindG i.V.m. Art. 16. Abs. 2 BayWoFG

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Lagehinweis: Haus 24, 1. OG

Montag: 8.30 bis 12 Uhr


Dienstag: geschlossen


Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis17 Uhr


Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr


Freitag: 8.30 bis 12 Uhr



Telefonische Sprechzeiten



Montag bis Donnerstag: 9.30 bis 15 Uhr


Freitag: 9.30 bis 12.30 Uhr

Ähnliche Leistungen

Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

Wohngeld Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.

Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer Miete beantragen.

Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)

Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.

Mietberatung

Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienstellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.

Wohnungsbörse

Mit der digitalen Wohnungsbörse trägt das Sozialreferat dazu bei, vorhandenen Wohnraum sinnvoll und effizient zu nutzen.

Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.

Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.

München Modell – Mietwohnung

Das München Modell bietet bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen (Anfangsmiete ab circa 12 Euro pro qm). Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.