Mietspiegel für München

Der aktuelle Mietspiegel für München hilft bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete für Ihre Wohnung. Nutzen Sie das Online-Berechnungsprogramm.

Start der Befragung für den Mietspiegel 2025

Zum Jahreswechsel hat das Marktforschungsinstitut Kantar GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt München eine schriftliche Befragung unter Münchens Mieter*innen gestartet. Ziel ist die Erstellung des nächsten Mietspiegels, für den aktuelle Daten zum Beispiel über die Miethöhe und die Wohnungsgröße im frei finanzierten Wohnungsmarkt ermittelt werden müssen. Der nächste Mietspiegel wird im Frühjahr 2025 erscheinen. Durch eine neue bundesgesetzliche Regelung wurde im Juli 2022 eine Auskunftspflicht für die Befragung bei qualifizierten Mietspiegeln eingeführt. Diese Pflicht gilt nun erstmals bei der Datenerhebung für den Mietspiegel für München 2025.

Unabhängig von der Auskunftspflicht bittet die Landeshauptstadt München aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels für die Stadtgesellschaft die Münchner*innen sich an der Beantwortung der Fragen zu beteiligen. Zufällig ausgewählte Haushalte erhalten Post von Kantar mit näheren Informationen und einem schriftlichen Fragebogen. Bitte füllen Sie den Bogen entweder online aus oder schicken ihn kostenfrei an Kantar zurück.

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Mietspiegel für München 2023

Wohnhäuser aus Holzmodellen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Vollversammlung am 22. März 2023 den neuen Mietspiegel als qualifiziert anerkannt.

 

Online Mietspiegel für München 2023 Berechnungsprogramm

Mit Hilfe des Online-Berechnungsprogramms können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen in München nach dem Mietspiegel für München 2023 selbst berechnen.

Mietspiegel für München 2021 und 2019 im Internet

Im Mietspiegelarchiv können auch Mietspiegel ab dem Mietspiegel für München 2019 online aufgerufen werden.

Informationen zum Mietspiegel für München 2023

Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen anerkannt worden ist. In München erfolgt die Anerkennung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München.
Dieser hat in seiner Sozialausschusssitzung am 16. März 2023 den neuen Mietspiegel behandelt und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates hat diesen Beschluss am 22. März 2023 bestätigt und den Mietspiegel für München 2023 als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.
Ein qualifizierter Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. Existiert in einer Kommune ein qualifizierter Mietspiegel, der nicht älter als zwei Jahre ist, so müssen Vermieter*innen  bei Mieterhöhungen auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen. Mieter*innen können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Sofern Ausnahmen von der sogenannten „Mietpreisbremse" gegeben sind, darf bei Neuvermietungen die Miete maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mietspiegel hilft in den meisten Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.
Der Mietspiegel bildet ab, was auf dem Markt geschieht. Die Hauptaufgabe des Mietspiegels besteht darin Markttransparenz herzustellen. Mietspiegel haben das Ziel, den Vertragsparteien im Mietverhältnis ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das Streitigkeiten bereits im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden hilft. Er gilt für rund 500.000 frei finanzierte Wohnungen in München.

Das Sozialreferat veröffentlicht den Mietspiegel für München 2023 in Form einer Broschüre mit Wohnlagenkarte. Sie ist seit dem Stadtratsbeschluss am 16. März in der Stadtinformation (Rathaus) und im Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, kostenlos erhältlich.
Zusätzlich ist der Mietspiegel mit einem Berechnungsprogramm und Zugriff auf die Wohnlagenkarte im Internet abrufbar, unter www.mietspiegel-muenchen.de. Der Internetauftritt ist ein großer Erfolg. Die Seiten des Mietspiegels gehören regelmäßig zu den am meisten genutzten Inhalten der Landeshauptstadt München. Der Online-Mietspiegel gilt unverändert als stark frequentiertes Alternativangebot zur Mietspiegel-Broschüre. Der Mietspiegel für München ist auch für mobile Endgeräte nutzbar.

Der Mietspiegel für München 2023 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter von 14,58 Euro auf. 
Das bedeutet ein Plus um 24,7 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Mietspiegel für München 2019, der eine durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter von 11,69 Euro aufweist.

Im Vergleich zum Mietspiegel für München 2021, der (Index-) Fortschreibung des Mietspiegels für München 2019, mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete in Höhe von 12,05 Euro pro Quadratmeter, ist die durchschnittliche Nettokaltmiete im Mietspiegel für München 2023 um 21 Prozent gestiegen.“

Qualifizierte Mietspiegel müssen nach § 558 d BGB im Abstand von vier Jahren neu erstellt und nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst, fortgeschrieben werden.
Der letzte neu erstellte Mietspiegel für München stammt aus dem Jahr 2019. Der Mietspiegel für München 2021 ist die (Index-) Fortschreibung des Mietspiegels für München 2019.

Der Mietspiegel für München 2023 ist entsprechend den oben genannten gesetzlichen Vorgaben wieder eine Neuerstellung.
Die Daten basieren auf einer repräsentativen Zufallsstichprobe, die aus dem Einwohnermelderegister der Landeshauptstadt München gezogen wurden.
Relevant für die Berechnung des Mietspiegels für München 2023 waren gemäß § 558 Abs. 2 BGB alle frei finanzierten Wohnungen, für die im Zeitraum Februar 2016 bis Januar 2022 entweder ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde oder sich der Mietpreis eines bestehenden Mietverhältnisses geändert hat.

Der energetische Gebäudezustand ist im Detail vorwiegend den Vermieter*innen bekannt. Deshalb wurden auch in der aktuellen Datenerhebung, wie bereits für alle neu erstellten Mietspiegel seit dem Mietspiegel für München 2011, neben den Mieter*innen auch die Vermieter*innen befragt. Neben dem Vorliegen eines Energieausweises mit den darin enthaltenen Kennwerten wurden hier Fragen zum Modernisierungsstatus des Gebäudes gestellt (zum Beispiel vorhandene Wärmedämmung, Art der Heizungsanlage).

Im Rahmen der Datenanalyse konnte kein Einfluss des energetischem Gebäudezustand auf den Mietpreis festgestellt werden, der die Aufnahme eines energetischen Merkmals in den Mietspiegel für München 2023 gerechtfertigt hätte. Somit wurde auch für den aktuellen Mietspiegel die bisherige Annahme bestätigt, dass in München zunächst bezahlbarer Wohnraum gesucht wird und der energetische Zustand nicht im Vordergrund steht.

Jährlich drängen mehr Menschen auf den Münchner Wohnungsmarkt. Das spannt die Mietpreise an, die für sozial schwächere nur schwer zu bezahlen sind. Schaffung und Erhalt von kostengünstigem Wohnraum kommt daher in der Münchner Stadtpolitik höchste Priorität zu.

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