Nutzung von Grundwasser

Alle Arbeiten die das Grundwasser berühren oder aktiv nutzen, müssen angezeigt werden oder benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Bauen im Grundwasser - Bauwasserhaltung

Für jedes Bauvorhaben, dass in das Grundwasser reicht, wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

Betroffene Stadtbezirke

Baumaßnahmen im Süden und Osten der Stadt sind aufgrund geologischer Gegebenheiten grundsätzlich von der Grundwasserproblematik weniger betroffen als solche im Nordwesten oder Norden.

Zu den besonders problematischen Gebieten zählen außer allen nördlichen Stadtbezirken (wie zum Beispiel Feldmoching, Allach und Untermenzing) auch die nordwestlichen Stadtbereiche (wie zum Beispiel Aubing, Langwied und Lochhausen) sowie die nordöstlichen Bezirke (wie Bogenhausen und Trudering).

Vorprüfung in der Bauplanungsphase

Es sollte bereits in der Planungsphase für ein neues Bauvorhaben geklärt werden, ob Gebäudeteile in das Grundwasser reichen. Für die Überprüfung gibt es drei relevante Messgrößen:

  • Der angenommene Höchstwert für den Grundwasserspiegel, der sogenannte Höchstgrundwasserstand (HW 1940): Dieser ist enthalten im amtlichen Lageplan, der beim Vermessungsamt (GeodatenService) angefordert werden kann.

  • Der aktuell gemessene Grundwasserstand: Dieser Wert kann beim Referat für Klima- und Umweltschutz erfragt werden (Link zu Grundwasserauskünften).

  • Der tiefste Punkt des Gebäudes: Dieser ist meist die Keller- oder Tiefgaragensohle und kann aus dem Gebäudeschnittplan ermittelt werden.

Erlaubnis beantragen

Für Gebäude oder Bauteile, aber auch für Baugrubensicherungen (zum Beispiel Spundwände, Bohrpfahlwände, Unterfangungen), die in das tatsächlich vorhandene Grundwasser eintauchen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Gebäude beziehungsweise Bauteile, die nur in den Höchstgrundwasserstand HW 1940 reichen, müssen bis zu dieser Höhe zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von mindestens 30 Zentimeter grundwasserdicht und auftriebssicher errichtet werden. Bei Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten von Flüssen, Bächen oder Seen können höhere Sicherheitszuschläge erforderlich sein.

Bohrungen im Grundwasserbereich

Anzeigepflichtige Bohrungen

Arbeiten, die bis zum Grundwasser reichen, wie Erkundungsbohrungen und Baugrunduntersuchungen, sowie die Errichtung von Grundwassermessstellen, müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn gemeldet werden.

Bohrungen, die lediglich die oberflächennahen Kiesschichten erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der vollständigen Meldung beginnen, sofern die Behörde keine Einwände hat.

Genehmigungspflichtige Bohrungen

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten (Ton, Schluff, Sand), mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis:

Gartenbrunnen

Für die Bewässerung Ihres Gartens kann anstelle von Trinkwasser aus der Wasserleitung oder Regenwasser, das in einem geeigneten Behälter gesammelt wurde, auch Grundwasser aus einem Brunnen verwendet werden.

Eine Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung benötigen Sie nicht, wenn nur oberflächennahes Grundwasser entnommen wird und die Menge an Wasser, die Sie entnehmen, drei Liter pro Sekunde nicht überschreitet. Die Errichtung eines Gartenbrunnens muss allerdings mindestens vier Wochen vor dem Bau gemeldet werden.

Bitte beachten Sie jedoch Folgendes: Das Grundwasser kann Verunreinigungen enthalten und sollte daher nicht als Trinkwasser genutzt werden. Es ist auch nicht geeignet für die Zubereitung von Lebensmitteln, die Reinigung von Geschirr oder die Wäsche von Kleidung. Um zu verhindern, dass das Grundwasser versehentlich als Trinkwasser verwendet wird, kennzeichnen Sie den Gartenbrunnen bitte deutlich mit einem Schild „Kein Trinkwasser“. Sichern Sie den Brunnen auch so, dass er für Kinder unzugänglich ist.

Brauchwasserbrunnen

Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens muss mindestens einen Monat vor Ausführung der Bohrung angezeigt werden.

Für die Entnahme von Grundwasser für Brauchwasserzwecke ist zusätzlich zur Bohranzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss rechtzeitig vor geplantem Beginn beantragt werden.

Wärmepumpen und Kühlanlagen

Grundwasserbetriebene Wärmepumpen sind grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet möglich, mit Ausnahme des Wasserschutzgebiets Waldtrudering. Im Münchner Süden liegt das Grundwasser jedoch relativ tief, zwischen 15 und 25 Metern. In Stadtteilen wie Solln oder Großhadern gibt es zudem Bereiche, in denen nur wenig Grundwasser vorhanden ist.

Für eine sichere Planung empfehlen wir daher vorab die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:

Brunnenbohrung für Wärmepumpe oder Kühlanlage

Förder- und Schluckbrunnen sind zwei wichtige Komponenten für die Wärmegewinnung oder -abgabe aus dem Grundwasser bei einer Wärmepumpe oder Kühlanlage.

Die Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen muss mindestens vier Wochen vor dem Bau angezeigt werden.

Bohrungen, die nur die oberflächennahen Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der vollständigen Anzeige beginnen, sofern die Behörde keine Einwände hat.

Betrieb einer Wärmepumpe oder Kühlanlage

Die Bohranzeige für die Errichtung des Förder- und Schluckbrunnens ist für den eigentlichen Betrieb einer Wärmepumpe oder Kühlanlage allerdings nicht ausreichend.

Für den Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe oder Kühlanlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis:

Erdwärmesonden, -kollektoren und -körbe

Voraussetzungen für eine Erdwärmeanlage

Ob eine Erdwärmesonde an Ihrem Standort möglich ist, lässt sich einfach rechnerisch abschätzen: Sie müssen pro Quadratmeter Wohnfläche etwa einen Meter tief bohren. Beispielsweise bedeutet das bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern, dass Sie insgesamt 150 Meter tief bohren müssen. Das wären zum Beispiel fünf Einzelbohrungen mit jeweils 30 Metern Tiefe. Außerdem müssen die einzelnen Bohrungen mindestens vier bis fünf Meter Abstand zueinander haben, damit sie sich nicht negativ beeinflussen.

Im Münchner Stadtgebiet dürfen nur kiesige Böden für die Bohrungen genutzt werden. Erdwärmesonden sind daher in der Regel nur im Süden Münchens sinnvoll, da dort die kiesigen Schichten sehr dick sind. In Stadtteilen wie Solln, Forstenried, Harlaching, Perlach und Trudering können Sie maximal bis zu 30 bis 35 Meter tief bohren.

Erdwärmekollektoren werden in frostfreier Tiefe, also etwa ein bis eineinhalb Meter, verlegt. Dafür benötigen Sie ein großes Grundstück, da die Fläche der Kollektoren in etwa der doppelten Wohnfläche entsprechen muss. Außerdem sollte das Grundstück frei von Bäumen und Sträuchern sein und kein Gefälle aufweisen.

Erdwärmekörbe müssen ebenfalls in frostfreier Tiefe, etwa einen Meter, eingebaut werden und sollten mindestens vier Meter Abstand zueinander haben. Für ein Haus mit einem Heizbedarf von etwa zwölf Kilowatt werden etwa fünf bis sieben Körbe benötigt, wobei jeder Korb etwa zehn Quadratmeter Platz benötigt.

Antrag für eine Erdwärmeanlage

Bohrungen für eine Erdwärmesonde müssen vor dem Bau gemeldet werden. Zudem brauchen Erdwärmesonden, Flächenkollektoren und Erdwärmekörbe, die bis ins Grundwasser reichen, eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Bohranzeige kann auch mit dem Antrag auf Erlaubnis kombiniert werden. 

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