Grundwasserschutz
Durch die Einrichtung von Wasserschutzgebieten wird unser Grundwasser geschützt. Hier erfahren Sie mehr.
Wasserschutzgebiete im Münchner Stadtgebiet
Allgemeines
Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen besondere Gebote und Verbote gelten.
Im Stadtgebiet München existieren drei Wasserschutzgebiete zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Größtes Schutzgebiet in München ist das in Trudering-Putzbrunn. Daneben bestehen für die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Karlsfeld sowie Ober- und Unterschleißheim Wasserschutzgebiete, die in den Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl reichen. Die genaue Lage der Wasserschutzgebiete in München kann in dieser Karte eingesehen werden. Die jeweils gültigen Bestimmungen kann den jeweiligen Verordnungen entnommen werden:
Versickerung von Regenwasser in Wasserschutzgebieten
Für die Versickerung von Regenwasser von befestigten Flächen wie beispielsweise Dächer, Terrassen, Balkone oder Zufahrten ist in Wasserschutzgebieten eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Im Stadtgebiet München ist hierfür das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig.
Diese Erlaubnis wird auch für den Antrag zur Einleitung des häuslichen Abwassers in die städtische Kanalisation bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE) benötigt.