In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.