Bauantrag und Bauplanung

Sie planen ein Bauvorhaben? Informationen zu Anforderungen, Dokumenten und Baugenehmigung.

Beratung rund ums Bauen

  • Beratung zum Baurecht

    Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

  • Bauberatung für laufende Bauvorhaben

    Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Antrag, Genehmigung und Abnahme

  • Baugenehmigung

    In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

  • Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

    Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

  • Abnahme Fliegender Bauten

    Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung der Lokalbaukommission mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

  • Hausnummernvergabe beantragen

    Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

  • Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

    Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen erforderlich.

Pläne, Daten, Auskünfte

  • Amtlicher Lageplan

    Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Welche Ausführung notwendig ist, entscheidet die Lokalbaukommission.

  • Bebauungsplan

    Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen Ihnen ab dem Jahr 1963 in einem Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.

  • Auskunft aus dem Flächennutzungsplan

    Auskünfte über die Darstellung von Grundstücken im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Landeshauptstadt München.

  • Grundwasserauskünfte

    Hier finden Sie die passenden Ansprechpartner, wenn Sie offizielle Auskünfte für Grundwasser-, geologische und hydrogeologische Daten benötigen.

Vorbereitung der Baustelle

Informationen und Ratgeber

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Titelbild Mappe 2022

Antrag auf Baugenehmigung

In München werden Bauanträge bei der LBK eingereicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form ist erforderlich und rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.

Gartenhaus

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Bestimmte bauliche Anlagen können ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden.

Auf einem Formular liegt ein Stift.

Formulare zum Bauantrag

Anträge, Bescheinigungen und Anzeigen der Lokalbaukommission

Lokalbaukommission von außen in der Blumenstraße 19

Lokalbaukommission

Bauberatung, Zentralregistratur, Baugenehmigungen und vieles mehr.

Bauantrag und Bauplanung

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

    Informationen zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Wohnungsbauförderung

    Hier finden Sie Programme und Projekte für bezahlbare Miet- und Eigentumswohnungen sowie aktuelle Grundstücksausschreibungen der Landeshauptstadt München.

  • Grund- und Geschossfläche

    Arbeitshilfe zur Berechnung von Grund- und Geschossfläche in unterschiedlichen Fassungen der BauNVO

  • Antrag auf Baugenehmigung

    In München werden Bauanträge bei der LBK eingereicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form ist erforderlich und rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.

  • Barrierefreies Bauen

    Anforderungen an die Barrierefreiheit als fester Bestandteil des Bauordnungsrechts müssen bei Bauvorhaben erfüllt werden.

  • Bauantrag und Verfahren

    In München werden Bauanträge bei der LBK eingereicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form ist erforderlich und rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.

  • Bautechnische Nachweise

    Bauvorhaben müssen sicher sein und den technischen Anforderungen entsprechen. Dazu sind von Fachleuten entsprechende Nachweise zu erstellen.

  • Werbeanlagen

    Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.

  • Bauvorlagen und Bauzeichnungen

    Antragsunterlagen und die Bezeichnung des Vorhabens müssen eindeutig sein und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  • Mobilitätskonzept

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit einem Mobilitätskonzept der Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau reduziert werden.

  • Ausnahmezulassung laute Geräte/Maschinen

    Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von lauten Maschinen und Geräten wie beispielsweise Kreissägen und Betonmischer.

Kontakt

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Team 13 Servicezentrum

    Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie zurückrufen können!

  • Bauberatung für laufende Bauvorhaben

    Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

  • Baugenehmigung

    In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

    Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

  • Nachbarunterschriften für Bauantrag

    Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

  • Hausnummernvergabe beantragen

    Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

  • Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.