Bauantrag und Bauplanung

Sie planen ein Bauvorhaben? Informationen zu Anforderungen, Dokumenten und Baugenehmigung.

Beratung rund ums Bauen

  • Beratung zum Baurecht

    Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

  • Bauberatung für laufende Bauvorhaben

    Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Antrag, Genehmigung und Abnahme

  • Baugenehmigung

    In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

  • Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

    Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

  • Abnahme Fliegender Bauten

    Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

  • Hausnummernvergabe beantragen

    Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

  • Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

    Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.

Pläne, Daten, Auskünfte

  • Amtlicher Lageplan

    Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Welche Ausführung notwendig ist, entscheidet die Lokalbaukommission.

  • Bebauungsplan

    Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen Ihnen ab dem Jahr 1963 in einem Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.

  • Auskunft aus dem Flächennutzungsplan

    Wenn Sie Auskünfte über Grundstücke im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München erhalten oder den Plan erwerben möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

  • Grundwasserauskünfte

    Hier finden Sie die passenden Ansprechpartner, wenn Sie offizielle Auskünfte für Grundwasser-, geologische und hydrogeologische Daten benötigen.

Vorbereitung der Baustelle

Informationen und Ratgeber

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Titelbild Mappe 2022

Antrag auf Baugenehmigung

Diese Voraussetzungen müssen Sie bei der Lokalbaukommission einhalten.

Gartenhaus

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Bestimmte bauliche Anlagen können ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden.

Auf einem Formular liegt ein Stift.

Formulare zum Bauantrag

Anträge, Bescheinigungen und Anzeigen der Lokalbaukommission

Lokalbaukommission von außen in der Blumenstraße 19

Lokalbaukommission

Bauberatung, Zentralregistratur, Baugenehmigungen und vieles mehr

Bauantrag und Bauplanung

  • Publikationen der Lokalbaukommission

    Rund um das Thema Baugenehmigungsverfahren bietet die Lokalbaukommission zahlreiche Fachinformationen an.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Informationen zum Antrag nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Bauvorlagen und Bauzeichnungen

    Antragsunterlagen und die Bezeichnung des Vorhabens müssen eindeutig sein und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  • Antrag auf Baugenehmigung

    Diese Voraussetzungen müssen Sie bei der Lokalbaukommission einhalten.

  • Wohnungsbauförderung

    Förderprogramme, Projekte und Grundstücksausschreibungen

  • Werbeanlagen

    Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.

  • Digitaler Bauantrag

    Bauanträge und weitere Anträge können in München jetzt auch digital eingereicht werden.

  • Bauantrag und Verfahren

    In München werden Bauanträge bei der Lokalbaukommission eingereicht. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Form, rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.

  • Mobilitätskonzept

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit einem Mobilitätskonzept der Stellplatzschlüssel im Wohnungsbau reduziert werden.

  • Bautechnische Nachweise

    Bauvorhaben müssen sicher sein und den technischen Anforderungen entsprechen. Dazu sind von Fachleuten entsprechende Nachweise zu erstellen.

  • Grund- und Geschossfläche

    Arbeitshilfe zur Berechnung von Grund- und Geschossfläche in unterschiedlichen Fassungen der BauNVO

  • Barrierefreies Bauen

    Anforderungen an die Barrierefreiheit als fester Bestandteil des Bauordnungsrechts müssen bei Bauvorhaben erfüllt werden.

  • Ausnahmezulassung laute Geräte/Maschinen

    Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von lauten Maschinen und Geräten wie beispielsweise Kreissägen und Betonmischer.

Kontakt

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Team 13 Servicezentrum

    Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie zurückrufen können!

  • Bauberatung für laufende Bauvorhaben

    Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

  • Baugenehmigung

    In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

    Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

  • Nachbarunterschriften für Bauantrag

    Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

  • Hausnummernvergabe beantragen

    Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

  • Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.