Unser Grundwasser muss geschützt werden. Dies geschieht durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und einen sorgsamen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ein sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden und die Verwendung von erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele sind gesetzlich geregelt.
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, zum Beispiel während einer Baumaßnahme, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte (zum Beispiel Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen, Baugrundsondierungen), sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden. Maßgeblich ist der Grundwasserhöchststand.
Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind mindestens einen Monat vor dem geplantem Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Ein sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden und die Verwendung von erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele sind gesetzlich geregelt.
Bodenverunreinigungen und Gebäudeschadstoffe – Informationen und Regelungen zum geordneten Umgang mit Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Abbrüchen
(27.11.19) Aktuelle Runde mit Coworking Space MATES
Ökologischer Kriterienkatalog
Der Ökologische Kriterienkatalog ist verpflichtend für alle Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken. Er gilt sowohl für Gewerbe- und Industriebauten als auch für freifinanzierte und öffentlich geförderte Wohnungsbauvorhaben.