Überschwemmungsgebiete im Münchner Stadtgebiet

Hier finden Sie alle Überschwemmungsgebiete und welche Vorgaben dort gelten.

Allgemeines

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt, vermutlich überflutet werden. Dieses errechnete Hochwasser kann allerdings auch mehrmals innerhalb von 100 Jahren auftreten.

In München betrifft dies folgende Gewässer: die Isar, die Würm mit Würmkanal, den Schwebelbach, den Gröbenbach und den Hachinger Bach von der südlichen Stadtgrenze bis zur S-Bahnbrücke in Perlach.

Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete

Das Überschwemmungsgebiet an der Isar wurde mit der Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München festgesetzt.

Das Überschwemmungsgebiet an der Würm und am Würmkanal wurde mit der Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München festgesetzt.

Das Überschwemmungsgebiet am Hachinger Bach wurde mit der Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München festgesetzt.

Das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach wurde mit der Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung  im Amtsblatt der Landeshauptstadt München festgesetzt.

Das Überschwemmungsgebiet am Schwebelbach wurde erstmals mit Bekanntmachung vom 20. August 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vorläufig gesichert. Bezüglich der Unterlagen (Karten) wird auf die Internet-Seite des Landratsamtes München verwiesen.

Rechtliche Vorgaben

In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, neue Baugebiete zu schaffen, neue Gebäude zu errichten oder bestehende zu erweitern. (§ 78 ff Wasserhaushaltsgesetz). Weitere Informationen finden sich in der jeweiligen Überschwemmungsgebietsverordnung.

In Einzelfällen kann das zuständige Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München jedoch Ausnahmen zulassen und Gebäude oder Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet genehmigen. Hierfür muss ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den verlinkten Seiten.

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