Grundsteuerreform: Hebesatz beschlossen

Der Stadtrat hat im Oktober eine neue Grundsteuer-Hebesatzung beschlossen. Die Beträge werden nun berechnet, die Bescheide für den Versand im Januar vorbereitet.

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Das Wichtigste in Kürze

Grundsteuerreform ab 2025 in München
Symbolbild zur Grundsteuerreform

Hebesatz

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 den neuen Hebesatz einstimmig beschlossen. Dieser beträgt 824 % für die Grundsteuer A und B. Das im Haushalt geplante Aufkommen aus der Grundsteuer entspricht der bisherigen Höhe und der üblichen Fortschreibung. Die Landeshauptstadt München hält sich damit an die Empfehlung die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.

Grundsteuerhebesatz-Satzung (PDF)

Grundsteuer-Bescheid von der Stadtkämmerei

Die Grundsteuer-Beträge werden nun von der Stadtkämmerei berechnet werden. Hierbei wird der individuelle Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes mit dem Hebesatz der Stadt München multipliziert. Der Versand der Grundsteuer-Bescheide erfolgt Mitte Januar 2025. Bitte warten Sie den Versand der Bescheide ab. Für Rückfragen steht Ihnen ab Januar auch ein Callcenter bei der Stadtkämmerei zur Verfügung.

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. Die Landeshauptstadt hat hierauf keinen Einfluss.

Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach (siehe Kontakt). Die Landeshauptstadt ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.

Flyer Stadtkämmerei – Kurzinformation mit Fragen, Antworten und Kontakt

Information

Änderungen mitteilen

Um sicherzustellen, dass die neuen Bescheide ohne Probleme zugestellt werden, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen.

Teilen Sie uns auch umgehend einen Eigentumswechsel mit.

Wie können Sie uns Änderungen mitteilen?

Die Adressänderungen oder den Eigentumswechsel können Sie formlos mitteilen:

Informationen zum Eigentumswechsel entnehmen Sie auch aus unserer Pressemitteilung.

Hintergründe zur Grundsteuerreform

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite erstellt, auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden.

Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuer-Messbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt).

Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuer-Bescheid oder der Festsetzung? Rufen Sie uns gerne an.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Sie haben Fragen zu Zahlungen, Mahnungen, SEPA-Mandat?
Direkt zu Ihrer Sachbearbeitung bei der Stadtkasse

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr - 18 Uhr

Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuer-Messbescheid? Oder möchten Änderungen melden?

Finanzamt München
Abt. Körperschaften - Bewertungsstelle
80275 München

E-Mail: poststelle-bshoe@famuc.bayern.de

Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern

Teilen Sie uns Ihr Anliegen zur Grundsteuer einfach über unser Kontaktformular mit. Die zuständige Sachbearbeitung setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung.

Kontaktformular Grundsteuer