Grundsteuerreform: Versand beginnt

Die Grundsteuer-Bescheide werden am 9. Januar 2025 an alle Steuerpflichtigen versandt. Der Bescheid enthält den Datenbestand vom 30. November 2024.

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Das Wichtigste in Kürze

Grundsteuerreform ab 2025 in München
Symbolbild zur Grundsteuerreform

Hebesatz

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 den neuen Hebesatz einstimmig beschlossen. Dieser beträgt 824 Prozent für die Grundsteuer A und B. Das im Haushalt geplante Aufkommen aus der Grundsteuer entspricht der bisherigen Höhe und der üblichen Fortschreibung. Die Landeshauptstadt München hält sich damit an die Empfehlung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.

Grundsteuerhebesatz-Satzung (PDF)

Grundsteuer-Bescheid von der Stadtkämmerei

Die Grundsteuer-Beträge sind von der Stadtkämmerei berechnet worden. Hierbei wird der individuelle Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes mit dem Hebesatz der Stadt München multipliziert. Der Versand der Grundsteuer-Bescheide erfolgt am 9. Januar 2025. Stichtag für den Druck des Bescheides war der 1. Dezember 2024. Alle Änderungen bis einschließlich 30. November 2024 wurden daher berücksichtigt. Änderungen, die Sie uns danach melden, werden Zug um Zug abgearbeitet.
Hier finden Sie einen Musterbescheid mit Erläuterungen.

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. Die Landeshauptstadt hat hierauf keinen Einfluss.

Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach (siehe Kontakt). Die Landeshauptstadt ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.

Flyer Stadtkämmerei – Kurzinformation mit Fragen, Antworten und Kontakt

Häufige Fragen und Antworten

Häufig nachgefragte Themen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Diese Rubrik wird laufend ergänzt.

Erteilen Sie uns Ihr SEPA-Mandat online. Ihre Daten werden sofort automatisiert erfasst.
Zum Online-Antrag www.muenchen.de/sepa

  1. Ich habe ein SEPA-Mandat nach dem 30. November 2024 erteilt. Was passiert?
    Sie haben eine Änderung hinsichtlich Ihres SEPA-Mandats nach dem 30. November 2024 vorgenommen. In Ihrem Bescheid sind nur Änderungen bis einschließlich 30. November 2024 berücksichtigt.  
    Ihr erteiltes SEPA-Mandat wird jedoch berücksichtigt. Zur Zahlungsfälligkeit am 15. Februar 2025 wird Ihr fälliger Betrag abgebucht. Sie müssen nichts mehr veranlassen.
  2. Ich habe mein SEPA-Mandat nach dem 30. November 2024 zurückgezogen. Was passiert?
    Sie haben eine Änderung hinsichtlich Ihres SEPA-Mandats nach dem 30. November 2024 vorgenommen. In Ihrem Bescheid sind nur Änderungen bis einschließlich 30. November 2024 berücksichtigt. Ihre Abbuchung ist also noch auf dem Bescheid unter Ziffer 3 vermerkt. Nachdem der Stadtkasse nun kein gültiges SEPA-Mandat mehr vorliegt, müssen Sie den fälligen Betrag zum 15. Februar 2025 bitte überweisen.
  3. Bis wann wird eine Änderung am SEPA-Mandat für die Fälligkeit 15. Februar berücksichtigt?
    Die Bearbeitung von SEPA-Mandats-Änderungen ist innerhalb der Stadtkasse hoch priorisiert, um rechtzeitige und korrekte Abbuchungen zu gewährleisten.

Sie können Ihr SEPA-Mandat als Privatperson auch online erteilen.
Vorteil: Ihre Daten werden sofort automatisiert erfasst.
Voraussetzung: Grundsteuerschuldner*in und Kontoinhaber*in sind die gleiche Person.

zum Online-Antrag www.muenchen.de/sepa

Eine Garage im Zusammenhang mit Wohnnutzung ist bis zu 50 Quadratmeter steuerfrei. Diese wurde von den meisten Eigentümer*innen auf der Steuererklärung für die Wohnung mit angegeben. Ein extra Bescheid wird daher nicht versendet.

 

Information

Änderungen mitteilen

Um sicherzustellen, dass die neuen Bescheide ohne Probleme zugestellt werden, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen.

Teilen Sie uns auch umgehend einen Eigentumswechsel mit.

Wie können Sie uns Änderungen mitteilen?

Die Adressänderungen oder den Eigentumswechsel können Sie formlos mitteilen:

Ein SEPA-Mandat erteilen Sie uns am besten online. Ihr Vorteil: Die Daten werden sofort erfasst.

 

 

Hintergründe

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite erstellt, auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden.

Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuer-Messbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt).

Kontakt und Callcenter

Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuer-Bescheid oder der Festsetzung? Rufen Sie uns gerne an.

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Montag und Mittwoch:
    8 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag:
    8 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag:
    8 Uhr bis 12 Uhr

Bis Ende August stehen wir für Ihre Fragen über das Callcenter zu den erweiterten Servicezeiten zur Verfügung.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr - 18 Uhr

Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Montag und Donnerstag:
    9 bis 16 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch, Freitag:
    9 bis 13 Uhr

Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern

Sie haben Fragen zu Ihrem Grundsteuer-Messbescheid? Oder möchten Änderungen melden?

Finanzamt München
Abt. Körperschaften - Bewertungsstelle
80275 München

E-Mail: poststelle-bshoe@famuc.bayern.de

Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern

Teilen Sie uns Ihr Anliegen zur Grundsteuer einfach über unser Kontaktformular mit. Die zuständige Sachbearbeitung setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung.

Kontaktformular Grundsteuer