Grundsteuerreform ab 2025

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 macht eine Reform der Grundsteuer notwendig.

Das Wichtigste in Kürze

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral sein. Das bedeutet, die Gesamteinnahmen der Landeshauptstadt München bleiben durch die Reform unverändert.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite erstellt, auf der alle wichtigen Fragen für Steuerpflichtige beantwortet werden.

Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt

Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für viele Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Für Sonderfälle und Fälle in denen keine Steuererklärung abgegeben wurde, liegen noch keine Messbescheide vor. Falls Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben, empfehlen wir Ihnen, dies nachzuholen, um eine Schätzung zu vermeiden

Grundsteuer-Bescheid von der Stadtkämmerei

Die Stadtkämmerei kann erst auf Grundlage des Grundsteuer-Messbetrags die neue Grundsteuer errechnen und den Grundsteuer-Bescheid versenden. Wer zukünftig mehr zahlen muss und welche Grundstücke entlastet werden, kann von der Stadtkämmerei im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn uns die Grundsteuermess-Bescheide vom Finanzamt vorliegen. Wir bitten daher auf entsprechende Anfragen zu verzichten.

Spätestens im Januar 2025 werden alle Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuer-Bescheid erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter

Flyer Stadtkämmerei – Wie geht es weiter?

Information

Änderungen mitteilen

Um sicherzustellen, dass die neuen Bescheide ohne Probleme zugestellt werden, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen.

Teilen Sie uns auch umgehend einen Eigentumswechsel mit.

Wie können Sie uns Änderungen mitteilen?

Die Adressänderungen oder den Eigentumswechsel können Sie formlos mitteilen:

  • online
  • per Mail: grundsteuer.ska@muenchen.de
  • per Post:
     

    Landeshauptstadt München
    Stadtkämmerei
    SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

    Postfach 201951
    80019 München

Informationen zum Eigentumswechsel entnehmen Sie auch aus unserer Pressemitteilung.