Förderung für Grenzbäume

Wenn Sie und Ihre Nachbar*innen neue Bäume auf die gemeinsame Grenze Ihrer Grundstücke pflanzen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Beschreibung

Die „Grenzbauminitiative“ richtet sich an Gartenbesitzer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe. Wenn Sie als Nachbar*innen einen Baum auf Ihre gemeinsame Grenze pflanzen, wird dieser Beitrag zum Natur- und Klimaschutz gefördert: Die Baumschutzbehörde bezuschusst einen Baum einschließlich der Pflanzkosten zu 90 Prozent, höchstens jedoch mit 750 Euro. Dies gilt ebenso für Entsiegelungsmaßnahmen, die als Voraussetzung für eine Baumpflanzung erforderlich werden.

Bei Bedarf bietet die Baumschutzbehörde Beratungen an.

Voraussetzungen

  • Sie stellen den Antrag vor dem Beginn der Pflanzmaßnahmen.
  • Sie sind Eigentümer*in des Grundstücks oder eine bevollmächtigte Vertretung.
  • Die Baumpflanzung ist freiwillig und nicht in einer rechtlichen Verpflichtung begründet.
  • Sie haben nicht bereits eine andere Förderung für die Pflanzung beantragt oder erhalten.
  • Beide Nachbarn verpflichten sich, den Baum gemäß den Förderrichtlinien langfristig zu erhalten.
  • Die Bäume stehen auf der gemeinsamen Grundstückgrenze oder in einem Abstand von bis zu 2 Metern dazu.
  • Sie pflanzen standortgerechte heimische Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 18/20 Zentimetern.

Benötigte Unterlagen

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das bereitgestellte Formular aus und senden Sie es uns ausgedruckt per Post zu. Denken Sie daran, auch die Unterschrift der benachbarten Eigentümer*in einzuholen. Legen Sie zudem Ihrem Antrag folgenden Unterlagen bei:

  • Lageplan oder Skizze im Maßstab 1:200 mit eingezeichnetem Pflanzstandort
  • Nachweis der Gesamtkosten durch mindestens zwei verbindliche Kostenangebote oder detaillierte Kostenschätzungen
  • Vertretungsvollmacht, falls Sie nicht selbst Grundstückseigentümer*in sind
  • gegebenenfalls Nachweise über die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücke

Bildergalerie

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

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