Mitreden in der Bauleitplanung
Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.
Bauleitplanung Online München
Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.
Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Am Gleisfeld des Ostbahnhofs ist ein neues Wohn- und Geschäftsviertel für Haidhausen geplant. Von 29. November 2024 bis 3. Januar 2025 wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1956a mit Grünordnung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München zum Entwurf äußern. Dort finden Sie auch die Planungsunterlagen.
Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr öffentlich aus.
Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung stehen Ihnen während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer (089) 233-24994 oder per E-Mail unter plan.orleanshoefe@muenchen.de zur Verfügung.
Die Karlsfelder Straße wird an aktuelle Anforderungen angepasst und ausgebaut. Von 10. Dezember 2024 bis 14. Januar 2025 wird der Entwurf des Bebauungsplans im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München äußern.
Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, öffentlich aus.
Mitarbeiter*innen des Referats stehen Ihnen während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer (089) 233-25258 oder per E-Mail unter plan.ha2-42v@muenchen.de zur Verfügung.
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Bekanntmachung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Neubau der Straßenbahnstrecke Tram Münchner Norden; Planfeststellungsabschnitt 1 Schwabing Nord – Kieferngarten durch die Stadtwerke München GmbH; Planfeststellungsverfahren nach §§ 28 ff. PBefG im Vernehmen mit Artikel 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) im Vernehmen mit §§ 1 ff. des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Regierung von Oberbayern hat im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes am 31. Oktober 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Straßenbahnstrecke Tram Münchner Norden Planfeststellungsabschnitt 1 von Schwabing Nord bis Kieferngarten durch die Stadtwerke München GmbH erlassen.
Der Plan wird festgestellt. Er umfasst eine Vielzahl von Berichten, Zeichnungen und Plänen.
Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen in der Zeit
vom 9. bis einschließlich 23. Dezember 2024
bei der
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28b, 80331 München,
Auslegungsraum 071 Erdgeschoss
(barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a),
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie eine den festgestellten Planunterlagen inhaltlich entsprechende Fassung dieser Unterlagen ist im selben Zeitraum wie dem der öffentlichen Auslegung in der Landeshauptstadt München über das zentrale Internetportal des UVP-Verbunds gemäß Artikel 78a BayVwVfG im Vernehmen mit § 20 UVPG sowie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern zugänglich.
Rechtlich maßgebend sind gemäß Artikel 27a Absatz 1 Satz 4 BayVwVfG allein die in Papierform ausliegenden Unterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Artikel 74 Absatz 5 Satz 3 BayVwVfG). Dies gilt nicht für diejenigen, denen der Beschluss individuell zugestellt worden ist.
München, 15. November 2024
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bekanntmachung
Staatsstraße 2088, Ausbau des Föhringer Rings: Dritte Tektur vom 15. April 2024. Planfeststellung nach Artikel 36 ff. im Vernehmen mit Artikel 72 ff Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Der Planänderungsbeschluss der Regierung von Oberbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) vom 28. November 2024, Az. 4354.32_03-26-2, der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom
11. Dezember bis einschließlich 27. Dezember 2024
in der Landeshauptstadt München,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28b, 80331 München,
Auslegungsraum 071 Erdgeschoss
(barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a)
zur allgemeinen Einsicht aus.
Er kann von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Der Planänderungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter "Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.
Der Planänderungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
München, 10. Dezember 2024
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren
Definition
Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.
Planungsphase
Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.
Anhörungsverfahren
Einreichen der Planunterlagen
Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.
Einwendungen
Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.
Erörterungstermin
Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Genehmigung
Planfeststellungsbeschluss
Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Klagemöglichkeit
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.