Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Bauleitplanung Online München

Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.

Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Südlich des Kapellenwegs wird ein neuer U-Bahnhof für die Linie U9 geplant. Von 20. November bis 20. Dezember 2024 wird der Entwurf des Bebauungsplans im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) wiederholt ausgelegt und daher neu terminiert. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München  äußern. Dort finden Sie auch die Planungsunterlagen.

Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr öffentlich aus.

Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung stehen Ihnen während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer (089) 233-28565 oder per E-Mail unter plan.bp2177@muenchen.de zur Verfügung.

Weitere Infos zum Projekt finden Sie hier.

An der Boschetsrieder Straße in Obersendling soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Von 20. November bis 20. Dezember 2024 wird der Entwurf des sektoralen Bebauungsplans im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2188 über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München äußern. Dort finden Sie auch die Planungsunterlagen.

Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr öffentlich aus.

Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung stehen Ihnen während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer (089) 233-22632 oder per E-Mail unter plan.ha2-31v@muenchen.de zur Verfügung.

Weitere Infos zum Projekt finden Sie hier.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Momentan finden keine Auslegungen statt.

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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