Rechtsverbindliche Bebauungspläne seit 1963

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne in München seit 1963 stehen Ihnen in einem Online-Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.

Online-Kartendienst

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Erläuterung

In dem Online-Kartendienst können Sie die entsprechenden Bebauungspläne für eine Adresse finden. Aktivieren Sie hierzu im Reiter „Themen“ unter „Fachdaten“ die „Umgriffe der Bebauungspläne“ und geben Sie anschließend die Adresse in das Suchfeld ein. Alternativ können Sie auch nach Bebauungsplannummern suchen.

Über das „?“ neben dem Suchfeld steht Ihnen eine Hilfe zur Suchfunktion zur Verfügung.

Die im Kartendienst blau markierten Bereiche kennzeichnen Gebiete mit rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Die türkis schraffierten Bereiche stellen Aufstellungsbeschlüsse dar. Aufstellungsbeschlüsse sind nicht als pdf-Dateien im Kartendienst vorhanden.

Beachten Sie bitte auch unsere rechtlichen Hinweise und Nutzungshinweise zu den Internetfassungen der Bebauungspläne sowie die Zeichenerklärung zum Bebauungsplan.

Ausdrucke von rechtskräftigen Bebauungsplänen können gegen eine Gebühr beim GeodatenService München bezogen werden.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen städtebaulichen Begutachtungen der Planungsbezirke Mitte, Ost und West.

Zeichenerklärung zum Bebauungsplan

Auskünfte zu Bebauungsplänen

Leider ist derzeit eine telefonische Beratung nur eingeschränkt möglich. Bitte senden Sie daher bevorzugt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

  • Bezirk Mitte
    Tel. 233-2 25 50 oder 233-2 61 27 oder 233-2 61 43
    Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12.30 Uhr
    E-Mail: plan.ha2-24b@muenchen.de
    Stadtbezirke 1 bis 9 plus 25: Altstadt-Lehel, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Laim
  • Bezirk Ost
    Tel. 233-2 20 38 oder 233-2 71 61
    Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12.30 Uhr
    E-Mail: plan.ha2-34b@muenchen.de
    Stadtbezirke 13 bis 19: Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
  • Bezirk West
    Tel. 233 - 2 20 95 oder 233-2 20 63
    Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 12.30 Uhr
    E-Mail: plan.ha2-44b@muenchen.de
    Stadtbezirke 10 bis 12 sowie 20 bis 24: Moosach, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
    gibt es in folgenden Stadtbezirken: Schwabing-West, Neuhausen-Nymphenburg, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Feldmoching-Hasenbergl

Rechtliche Hinweise

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Unter muenchen.de/auslegung können Sie Entwürfe von Bebauungsplänen für den Zeitraum der Auslegung und rechtsverbindliche Bebauungspläne für der Landeshauptstadt München einsehen. Die Sammlung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Die abrufbaren rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind alle im Münchner Amtsblatt bekannt gemacht. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann nur der Originalplan der Landeshauptstadt München sein. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen und Einsicht in Zweitschriften erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Begutachtungen der Planungsbezirke Mitte, Ost und West und in der Abteilung Sonderplanungen und Projektentwicklung (Kontakt siehe oben, unter "Auskünfte").

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter sehr schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Freiflächengestaltungssatzung, Erhaltungssatzungen, die Baumschutzverordnung und viele mehr,
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden. 

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben. Auskünfte über Bebauungspläne erteilt Ihnen auch unsere Begutachtung. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur der Originalplan die gültige Rechtslage wiedergibt.

Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
  • Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung Abteilung 1, Zentrale Dienste, Hochhaus, Blumenstraße 28b, während der Dienststunden (Montag - Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr) bereit gehalten. Wird außerhalb des Zeitraums ein Termin nur zur Einsichtnahme in die Originalpläne gewünscht, kann dieser unter der Tel. 089/233-28474 bzw. 089/233-23576 vereinbart werden. Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Begutachtungen der Planungsbezirke Mitte, Ost und West und in der Abteilung Sonderplanungen und Projektentwicklung (siehe oben).

Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bebauungspläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren können Sie dagegen bei den jeweils zuständigen städtebaulichen Begutachtungen der Planungsbezirke Mitte, West und Ost erhalten.