Wenn Sie Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen wollen, sind diese vor Baubeginn von der ausführenden Firma bei der Stadtentwässerung anzumelden.
Wenn Sie Baustelleneinrichtungen oder Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.) planen, können Sie temporäre Kanalanschlüsse für Sanitärcontainer anfordern.
Für die Einleitung von Abwasser aus der Oberflächenreinigung (z.B. Fassaden, Tiefgaragen) in die städtische Kanalisation ist eine Einleitgenehmigung erforderlich.
Betreiben Sie eine Zahnarztpraxis, so dürfen keine als gefährlich eingestuften Flüssigkeiten oder Stoffe in die städtische Entwässerungseinrichtung geleitet werden.
Für Informationen über die Lage des öffentlichen städtischen Kanals und seiner Bauwerke im öffentlichen und privaten Grund wenden Sie sich an die Spartenauskunft.
Wenn Sie größere Mengen Gießwasser für Ihren Garten nicht in das städtische Kanalnetz einleiten, können Sie eine Ermäßigung für die Entwässerungsgebühr beantragen.
Informationen und Ratgeber
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