Eigentümer von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasingliegen, sind verpflichtet, sich selbst um die Laubbeseitigung zu kümmern.
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer Räumpflicht.
Nicht sachgerecht entsorgt und verwertet, kann Abfall unsere Gesundheit beeinträchtigen, Tier und Pflanzen gefährden, sowie Gewässer und Boden schädigen.
Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.