Abfall in München: Ansprechstellen
Hier erfahren Sie, an welche Stellen bei der Stadt München Sie sich in Bezug auf abfallrechtliche Fragen und Anträge wenden können.
Entsorgung von Müll
Für die Entsorgung von Restmüll, Papierabfall und Bioabfall ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) zuständig.
Alle weiteren Zuständigkeiten finden Sie auf deren Website unter awm-muenchen.de.
Antragsstellen für abfallrechtliche Genehmigungen
Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist in der Landeshauptstadt München zuständig für abfallrechtliche Themen.
Aus den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben sich verschiedene Aufgaben, die durch das Referat für Klima- und Umweltschutz erfüllt werden:
- Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen. Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Abfallentsorgungsanlage stellen.
- Einschreiten bei illegalem Lagern, Ablagern oder Verbrennen von Abfällen auf Privatgrundstücken. Hier können Sie Fälle illegaler Abfallentsorgung melden. Auf öffentlichen Flächen ist die Straßenreinigung der Stadt München zuständig, bitte wenden Sie sich dann an diese.
- Entsorgung wild abgestellter Schrott-Fahrzeuge. Hier können Sie illegal abgestellte Schrott-Fahrzeuge melden.
- Genehmigung für gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen (wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die Kolleg*innen im Referat für Klima- und Umweltschutz, Kontakt siehe unten).
- Genehmigung und Überwachung von gewerblicher Abfallsammlungen und -beförderungen. Hier können Sie eine Beförderungserlaubnis oder ein gewerbliche Abfallsammlung beantragen.
- Genehmigung und Überwachung von Abfallhandel und Abfallvermittlung. Wenn Sie eine Erlaubnis zum Handel und zur Vermittlung von gefährlichen Abfällen benötigen, erhalten Sie diese hier.
- Sie brauchen die Erteilung einer Abfallerzeugernummer.
- Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle und Sondermüllentsorgungsberatung. Zur Beratung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Kolleg*innen im Referat für Klima- und Umweltschutz, den Kontakt finden Sie am Seitenende.
- Überprüfung von Anlagen und Bauvorhaben in Bezug auf Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung.
Regelungen zur Produktverantwortung
Das Referat für Klima- und Umweltschutz vollzieht zusätzlich die Regelungen zur Produktverantwortung. Dazu gehören:
- Verpackungsgesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen) (VerpackG)
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz) (AltholzV)
- Batteriegesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) (BattG)
- Elektrogesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) (ElektroG)
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende.
Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
Das Referat für Klima- und Umweltschutz vollzieht ebenso die Klärschlammverordnung und die Bioabfallverordnung.
Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen entsteht. Ziel der Verordnung ist es, Schadstoffe in Böden zu vermeiden und gleichzeitig die Nutzung wertvoller Nährstoffe (beispielsweise Phosphor) zu ermöglichen.
Die Bioabfallverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Bioabfälle (wie Kompost oder Gärreste aus Biogasanlagen) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden verwertet werden dürfen. Ziel ist es, Nährstoffe und organische Substanz zu recyceln, ohne dabei Boden, Wasser oder Umwelt zu gefährden.
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende.