Abfall in München: Ansprechstellen

Hier erfahren Sie, an welche Stellen bei der Stadt München Sie sich in Bezug auf abfallrechtliche Fragen und Anträge wenden können.

Information

Entsorgung von Müll

Für die Entsorgung von Restmüll, Papierabfall und Bioabfall ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) zuständig.

Alle weiteren Zuständigkeiten finden Sie auf deren Website unter awm-muenchen.de.

Antragsstellen für abfallrechtliche Genehmigungen

Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist in der Landeshauptstadt München zuständig für abfallrechtliche Themen.

Aus den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben sich verschiedene Aufgaben, die durch das Referat für Klima- und Umweltschutz erfüllt werden:

Regelungen zur Produktverantwortung

Das Referat für Klima- und Umweltschutz vollzieht zusätzlich die Regelungen zur Produktverantwortung. Dazu gehören:

  • Verpackungsgesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen) (VerpackG)
  • Altölverordnung (AltölV)
  • Altholzverordnung (Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz) (AltholzV)
  • Batteriegesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) (BattG)
  • Elektrogesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) (ElektroG)

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende.

Klärschlamm- und Bioabfallverordnung

Das Referat für Klima- und Umweltschutz vollzieht ebenso die Klärschlammverordnung und die Bioabfallverordnung.

Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen entsteht. Ziel der Verordnung ist es, Schadstoffe in Böden zu vermeiden und gleichzeitig die Nutzung wertvoller Nährstoffe (beispielsweise Phosphor) zu ermöglichen.

Die Bioabfallverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Bioabfälle (wie Kompost oder Gärreste aus Biogasanlagen) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden verwertet werden dürfen. Ziel ist es, Nährstoffe und organische Substanz zu recyceln, ohne dabei Boden, Wasser oder Umwelt zu gefährden.

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende.