Dichtheitsnachweis Grundstücksentwässerungsanlagen

Zur Gewährleistung eines dauerhaft guten Zustands der Entwässerungsanlagen ist ein Dichtheitsnachweis nötig.

Informationen

Dichtheitsnachweis Entwässerungsanlagen
Dichtheitsnachweis Entwässerungsanlagen

Wer ist für die Dichtheit von Abwasserleitungen verantwortlich?
Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, ihre gesamte Grundstücksentwässerungsanlage (einschließlich Anschlusskanal) stets wasserdicht und wurzelfest zu halten.

Um einen dauerhaft guten technischen Zustand von Entwässerungsanlagen zu gewährleisten, sehen die Regeln der Technik regelmäßig wiederkehrende Dichtheitsprüfungen vor. Bei häuslichem Abwasser 30 Jahre nach Erstprüfung (bei Herstellung), dann wiederkehrend alle 20 Jahre. Die Durchführung liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Undichte Leitungen haben negative Auswirkungen auf Umwelt, Bausubstanz und den Betrieb der Stadtentwässerung.

Information

Hinweis Anschlusskanal

In München ist der Anschlusskanal, die Leitung vom Grundstück bis zum Anschluss an den städtischen Kanal, Teil der Grundstücksentwässerung und gehört den Eigentümern des angeschlossenen Grundstücks.

Wann fordert die MSE auf, Dichtheitsnachweise zu erbringen?

Die Münchner Stadtentwässerung fordert Dichtheitsnachweise anlassbezogen. Anlässe sind unter anderem:

  • Neuerstellung, Umbau und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
  • Kenntnis von Schäden.
  • Wiederkehrende Generalinspektionen von Abwasserbehandlungsanlagen.

Wie ist ein Dichtheitsnachweis zu erbringen?
Bei Aufforderung durch die MSE:

  • Arbeiten, Dichtheitsprüfungen inbegriffen, sind anzumelden: Link zu weiterführenden Informationen am Ende der Seite
  • Ortstermin mit zuständigem Kontrollmeister vereinbaren. Kontaktinformationen bei Anmeldung.
  • Dichtheitsprüfung nach einschlägigen DIN-Normen in Anwesenheit des Kontrollmeisters. Details zur Durchführung weiter unten.
  • Nach erfolgtem Dichtheitsnachweis erhält die ausführende Firma von uns ein Protokoll über die abgenommene Prüfung.

Erfolgte eine Erstprüfung im Zuge der allgemein Prüfpflicht bis 31.12.2015 (historisch, wurde 2013 aus Entwässerungssatzung gestrichen), so reicht als Dichtheitsnachweis die Vorlage des Dichtheitsprotokolls der ausführenden Firma.

Ein Dichtheitsprotokoll hat folgende Informationen zu enthalten:

  • Name und Anschrift der ausführenden Firma
  • Straße und Hausnummer des Prüfortes
  • eindeutige Beschreibung der geprüften Haltung samt angrenzender Schächte mittels der im Entwässerungsplan enthaltenen Punktbezeichnungen gemäß
§ 26 Abs. 3 Punkt 3.2.3 Entwässerungssatzung
  • Art des Objektes (haltungs-, abschnittsweise Dichtheitsprüfung oder Muffenprüfung)
  • Datum und Uhrzeit
  • Angaben zu den Bestandsdaten des zu prüfenden Objektes, wie z.B. Nennweite, Querschnittsabmessungen, Prüflänge, Werkstoff, Kanalart, Baujahr, Grundwasserstand
  • Angaben über Prüfvorschrift, Prüfdruck, Prüfzeit, Beruhigungszeit, zulässige Druckdifferenz bzw. zulässige Wasserzugabe
  • Angaben zum Messergebnis: gemessene Druckdifferenz bzw. Wasserzugabe
  • Prüfvermerk über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit der Unterschrift aller beteiligten Parteien

Wie läuft die Dichtheitsprüfung ab?
Für den Nachweis der Dichtigkeit von privaten Entwässerungsleitungen ist in München nur die Druckprüfung mit Wasser oder Luft zugelassen. Eine optische Inspektion ist nicht ausreichend, da diese keine Aussagen über die Dichtheit der Rohrverbindungen liefern kann.

Die Dichtheitsprüfung ist bei neu hergestellten Leitungen in der Regel im offenen Rohrgraben durchzuführen.

Bei der Sanierung eines Anschlusskanals ist die Überdeckung der ersten Muffe nach dem städtischen Kanal erforderlich. Der Schlauchliner muss kraftschlüssig anliegen und darf nicht in den städtischen Kanal einragen. Der Nachweis erfolgt über ein aussagekräftiges Bilddokument.

Dienststelle/Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-423 Bauüberwachung
Friedenstr. 40
81671 München

Zuständigkeiten PDF

Team Ost    ost.42.mse@muenchen.de 
Team Süd    sued.42.mse@muenchen.de 
Team West    west.42.mse@muenchen.de

Tel: (089) 233-96996
Fax: (089) 233-62685

Parteiverkehrszeiten:
Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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