Herstellung von Anschlusskanälen

Informationen zum Anschluss von Grundstücken an den städtischen Kanal.

Informationen

Wer stellt den Anschlusskanal her?
Der Anschlusskanal ist in München Teil der Grundstücksentwässerung und gehört den Grundstückseigentümern. Der Anschlusskanal wird durch eine von Bauherren bzw. Eigentümern beauftragte Firma hergestellt. Dies umfasst allerdings NICHT die Arbeiten direkt am städtischen Kanal. Das Einlassstück bis zur ersten Muffe wird durch Mitarbeiter der Münchner Stadtentwässerung hergestellt. Auch bei vorhandenen, verschlossenen Einlass-Stücken erfolgt das Öffnen durch die MSE.

Wie ist das Vorgehen bei der Herstellung eines neuen Anschlusskanals?
Bis zur Herstellung eines Anschlusskanals sind mehrere Schritte notwendig:

  1. Es ist ein Technisches Formblatt (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) mit Auskunft zu möglichen Anschlusspunkten einzuholen.
  2. Es ist eine Genehmigung der geplanten Entwässerungsanlage (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) einzuholen.
  3. Für Aufgrabungen im öffentlichen Grund ist eine verkehrsaufsichtliche Erlaubnis beim MOR (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) zu beantragen.
 Der vom MOR ausgehändigte Antrag auf wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis ist anschließend bei der MSE vorzulegen und genehmigen zu lassen. Informationen zu Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in unserem Infoblatt Aufgrabung (PDF).
  4. Arbeiten sind anzumelden (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten), Kontaktdaten des zuständigen Kontrollmeisters werden mitgeteilt.
  5. Mit dem zuständigem Kontrollmeister ist telefonisch ein Termin zum Einmessen des Anschlusspunktes zu vereinbaren. Der Kontrollmeister setzt sich mit der Abteilung Kanalbetrieb in Verbindung, welche die Arbeiten direkt am städtischen Kanal ausführt.
  6. Der Kontrollmeister überwacht auch die Anschlussarbeiten am städtischen Kanal. Der neue Anschlusskanal ist im offenen Rohrgraben vom Kontrollmeister zu sichten und die Dichtheitsprüfung (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) des Anschlusskanals in seiner Anwesenheit durchzuführen.

Mit welchen Kosten ist ein neuer Anschlusskanal verbunden?

  • Es fallen im Vorfeld Kosten im Rahmen der Plangenehmigung an.
  • Wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis: 20 Euro
  • Arbeiten am Einlass-Stück durch die Münchner Stadtentwässerung:
    – Für den Anschluss an den städtischen Kanal werden in München, bei bisher noch nicht erschlossenen Grundstücken, keine Erschließungsbeiträge erhoben. Wird das betroffene Grundstück zum ersten Mal erschlossen, werden keine Kosten berechnet.

    – Ist bereits ein Anschluss vorhanden und wird ein weiterer Anschluss hergestellt (zusätzlich oder als Ersatz an anderer Stelle), so werden die Kosten für die Herstellung des zusätzlichen Einlass-Stückes in Rechnung gestellt.
    Preistabelle (PDF)

Temporäre Anschlüsse

Temporäre Anschlüsse (Baustelleneinrichtungen, Straßenfeste, etc.)

Dienststelle/Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-423 Bauüberwachung
Friedenstr. 40
81671 München

Zuständigkeiten PDF

Team Ost ost.42.mse@muenchen.de 

Team Süd sued.42.mse@muenchen.de 

Team West west.42.mse@muenchen.de

Tel: (089) 233-96996
Fax: (089) 233-62685

Parteiverkehrszeiten:
Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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