Fassadenreinigung

Informationen und Vorgaben bezüglich des Abwassers aus der Reinigung von Fassaden, Tiefgaragen, Brücken, etc.

Was Sie beachten müssen

Fassadenreinigung

Bei Reinigungsarbeiten an Fassaden mit Hilfe von Hochdruckreinigern bzw. unter Einsatz chemischer Reinigungsmittel fällt stark belastetes Abwasser an, das nicht im Untergrund versickern darf und das nur nach einer ausreichenden Vorbehandlung in die städtischen Kanäle eingeleitet werden darf.

Gleiches gilt, wenn für andere Zwecke durch Hochdruckwasserstrahlen ein Materialabtrag erfolgt, beispielsweise bei der Sanierung von Tiefgaragen.

Zur Vertiefung finden Sie hier ein Merkblatt (PDF).

Für die Einleitung des Abwassers aus der Fassadenreinigung in den städtischen Kanal ist schriftlich eine Genehmigung einzuholen. Hierfür ist der ausgefüllte Genehmigungsantrag Fassadenreinigung (PDF) unterschrieben einzusenden.

Im Antrag haben Sie zwei Optionen zur Auswahl:

  • Objektgenehmigung:
    Genehmigung zur Einleitung des Abwassers aus der Reinigung eines Objekts (Fassade, Tiefgarage, …).
  • Jahresgenehmigung (5-Jahre):
    Gilt für 5 Jahre auf Widerruf und objektunabhängig. In diesem Zeitraum können Reinigungsarbeiten für einzelne Objekte einfach per E-Mail angemeldet werden.

Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-41 Abwasserüberwachung
Friedenstraße 40
81671 München

E-Mail: 41.mse@muenchen.de

Michaela Ellmayer, Tel: 0162 25 56258

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