Kohlenwasserstoffhaltiges Abwasser
Abwasser von Tankstellen, Waschplätzen und Werkstätten ist oft belastet und darf nicht ohne weiteres in den Kanal abgeleitet werden.
Informationen und Regelungen
Allgemeine Regelung
Ist Abwasser durch Kohlenwasserstoffe (Treibstoffe, Öle, …) belastet, so muss es vor Einleitung in den städtischen Kanal vorbehandelt werden. Dies erfolgt in der Regel mit einem Leichtflüssigkeitsabscheider.
Typische Fälle, bei denen Leichtflüssigkeitsabscheider vorzusehen sind:
- Kfz-Waschplätze
- Werkstätten
- Abstellplätze von Fahrzeugen mit (Unfall-)Schaden ohne Überdachung
- Betankungsflächen
- Manipulationsflächen
- Schrottplätze
Bei Waschanlagen ist eine Abwasseraufbereitungsanlage mit Kreislaufführung vorzusehen. Für weiterführende Informationen zur gewerblichen Fahrzeugreinigung folgen Sie bitte dem Link am Ende dieser Seite.
Bei der privaten Fahrzeugreinigung gelten eigene Vorgaben. Siehe hierzu Link am Ende dieser Seite.
Was ist bei Planung und Einbau eines Abscheiders zu beachten?
Für die Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist vor Beginn der Arbeiten ein Entwässerungsplan zur Genehmigung einzureichen (siehe auch Link unten). Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern erfolgt damit gleichzeitig auch der Antrag auf die Einleitgenehmigung von behandeltem Abwasser.
Vorgaben zur Planung von Abwasserbehandlungsanlagen sind unserem Leitfaden Abwasserbehandlungsanlagen (PDF) zu entnehmen.
Arbeiten sind anzumelden. Siehe Link unten.
Auf was ist beim Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zu achten?
Der Betrieb von Abscheidern erfordert eine regelmäßige Eigenkontrolle und die Führung eines Betriebstagebuches.
Eigenkontrolle und Wartung können von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Bewertung und Prüfung sachgerecht durchführen können.
Zudem ist alle 5 Jahre eine Generalinspektion erforderlich.
Die Generalinspektion ist von fachkundigen Personen durchzuführen. Diese müssen in der Regel betreiberunabhängig sein und nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung der Anlagen verfügen.
Die Arbeiten zur Generalinspektion sind bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden.
Onlineformular Arbeitsbeginnanzeige
Nach Abschluss der Generalinspektion ist eine Kopie des Prüfberichts an die MSE zu senden: abscheider.41.mse@muenchen.de
Was ist zu tun, wenn ein vorhandener Leichtflüssigkeitsabscheider nicht mehr benötigt wird?
Nicht mehr benötigte Leichtflüssigkeitsabscheider sind fachgerecht stillzulegen. Hierzu sind sie entweder auszubauen oder fachgerecht durchzuschalten. Die Stilllegung ist in jedem Fall der Münchner Stadtentwässerung anzuzeigen.
Kontakte
Münchner Stadtentwässerung
MSE-4 Anwesensentwässerung
Friedenstr. 40
81671 München
Planung/Genehmigung
MSE-422 Plangenehmigung
422.mse@muenchen.de
Einbau und Inbetriebnahme/Stilllegung
MSE-423 Bauüberwachung
423.mse@muenchen.de
Betrieb und wiederkehrende Generalinspektion
MSE-41 Abwasserüberwachung
abscheider.41.mse@muenchen.de