Fahrzeugreinigung (gewerblich)

Übersicht über geltende Regelungen zum Betrieb von gewerblichen Anlagen zur Fahrzeugreinigung.

Informationen zur gewerblichen Reinigung von Fahrzeugen

Waschanlage Gewerblich

Für die maschinelle Reinigung von Fahrzeugen in Waschanlagen werden große Wassermengen verbraucht und schadstoffbelastetes Abwasser in die Kanalisation geleitet.

Da der sparsame Umgang mit Wasser wasserrechtlich vorgeschrieben ist, muss deshalb nach dem Stand der Technik das Waschwasser weitestgehend im Kreislauf geführt werden. Für Neuanlagen wird daher Waschwasserrecycling grundsätzlich verlangt. Bei bereits vorhandenen Anlagen kann nach der Entwässerungssatzung der Stadt München weiterhin das Abwasser über einen Leichtflüssigkeitsabscheider ohne Kreislaufführung abgeleitet werden. Dies gilt aber nur bis zu einer Änderung der Abwasseranlage. Die Änderung von Vorbehandlungsanlagen ist genehmigungspflichtig.

In der Genehmigung nach §15 Entwässerungssatzung wird die Führung des Abwassers im Kreislaufsystem zur Verringerung des Abwasseranfalls gefordert. Das heißt, eine Umrüstung auf Kreislaufführung ist früher oder später bei der Änderung der Abscheideranlage erforderlich.

Sollten Sie daher die Sanierung von Abscheidern oder ihren Zuleitungen und Ableitungen planen, ist es daher oft besser, gleich auf eine Kreislaufanlage umzustellen. Damit kann eine Fehlinvestition vermieden werden, wenn Änderungen aufgrund von baulichen Mängeln (die z.B. anlässlich der im Abstand von fünf Jahren vorgeschriebenen Generalinspektion der Abscheideranlage erkannt werden) erforderlich sind oder Grenzwertüberschreitungen eine Nachrüstung oder Erneuerung der Abscheideranlage bedingen.

Durch die Verringerung des Wasserverbrauchs sparen Sie zusätzlich Gebühren für Frischwasser und Abwasser sowie Reinigungsmittel. Bei einer bauaufsichtlich zugelassenen Kreislaufanlage können Sie zudem auch mit einer geringeren Anzahl von Abwasserbeprobungen rechnen.

Daher empfehlen wir Ihnen, baldmöglichst Ihre maschinelle Fahrzeugreinigung auf Kreislaufführung umzustellen, auch wenn Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.

Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-41 Abwasserüberwachung

Friedenstr. 40
81671 München

E-Mail: 41.mse@muenchen.de

Übersicht Gewerbliches Abwasser

Übersicht Gewerbliches Abwasser und Informationen zum Genehmigungsverfahren.
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