Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
Für die Entsorgung von Schmutzwasser und die Ableitung von Regenwasser erhebt die Stadt München Gebühren.
Schmutzwassergebühr

Festsetzung der Schmutzwassergebühr durch die Landeshauptstadt München
Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers in den Kläranlagen.
Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Landeshauptstadt München, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.
Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge herangezogen, die Sie von den Stadtwerken München (SWM) beziehen.
Gebührenhöhe
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,02 Euro pro Kubikmeter (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Bescheid
Den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser erhalten Sie von der Münchner Stadtentwässerung.
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr:
Am Verbrauchsort wurde durch Wasserzählerablesung für den zurückliegenden Jahreszeitraum ein Frischwasserverbrauch in Höhe von 100 Kubikmeter ermittelt. Auf Basis dieses Frischwasserbezuges wird die Schmutzwassergebühr ermittelt. Durch Multiplikation der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge mit dem jeweils gültigen Schmutzwasserwassergebührensatz von derzeit 2,02 Euro pro Kubikmeter ergibt sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 202,00 Euro.
Schmutzwassergebühren sparen
Leiten Sie größere Mengen Frischwasser nicht in das städtische Kanalnetz, können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen ermäßigend geltend machen. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines zusätzlichen, geeichten Zwischenzählers.
Musterbescheide
Informieren Sie sich nachfolgend über den Aufbau und den Inhalt der Gebührenbescheide. Unsere Musterbescheide erklären Ihnen, welcher Wert was bedeutet.
Niederschlagswassergebühr

Festsetzung der Niederschlagswassergebühr durch die Landeshauptstadt München
Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz der Landeshauptstadt München eingeleitet wird, ist diese Gebühr von dem/der Grundstückseigentümer/in zu entrichten.
Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Landeshauptstadt München.
Berechnungsgrundlage
Für die Niederschlagswassergebühr wird die Grundstücksgröße (Grundstück = Flurstück mit eigener Flurstücksnummer), wie sie im Grundbuch ausgewiesen ist und ein so genannter Gebietsabflussbeiwert (GAB) herangezogen.
Der Gebietsabflussbeiwert ist ein speziell für die Landeshauptstadt München ermittelter Durchschnittswert, der den Anteil der bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser in den städtischen Abwasserkanal fließt, an der Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Diese Flächenanteile sind je nach Bebauungsart unterschiedlich groß. Das Stadtgebiet wurde deshalb in verschiedene Gebiete gleicher Bebauungsart gegliedert, denen jeweils ein Gebietsabflussbeiwert zugeordnet wurde.
Hierbei handelt es sich um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, da nicht die tatsächlich an das städtische Kanalnetz angeschlossene Ableitungsfläche zur Gebührenfestsetzung herangezogen wird. Die Landeshauptstadt München wendet dieses Berechnungsmodell seit mehr als 40 Jahren an. Diese Vorgehensweise ist von der Rechtsprechung anerkannt.
Gebietsabflussbeiwerte
» 0,35 für Einzelhausbebauung und aufgelockerte Reihenhausbebauung
» 0,50 für dichtere Reihenhausbebauung und Zeilenbebauung
» 0,60 für dichtere Bebauung in Randzonen der Innenstadt
» 0,90 für dicht bebauten Innenstadtbereich und stark versiegelte Gewerbegebiete
Den einschlägigen Gebietsabflussbeiwert für Ihr Grundstück können Sie der Gebietsabflussbeiwertkarte entnehmen, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne zu.
Durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem entsprechenden Gebietsabflussbeiwert wird dann die für den Gebührenbescheid maßgebliche „zu verrechnende Grundstücksfläche“ ermittelt.
Gebührenhöhe
Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 1,77 Euro pro Quadratmeter und Jahr (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Bescheid
Den Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser erhalten Sie direkt von der Münchner Stadtentwässerung in Form eines Dauerbescheides.
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr:
Bei einem Grundstück mit einer Fläche von 1.000 Quadratmeter und einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 ergibt sich eine „zu verrechnende Grundstücksfläche“ in Höhe von 500 Quadratmeter.
Mit einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 wird somit vermutet, dass 50 Prozent der Grundstücksfläche an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind. Zur Berechnung der jährlichen Niederschlagswassergebühr wird dann die „zu verrechnende Grundstücksfläche“ von hier 500 Quadratmeter mit dem jeweils gültigen Niederschlagswassergebührensatz von derzeit 1,77 Euro pro Quadratmeter multipliziert. Somit ergibt sich eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von 885,00 Euro.
Online-Formulare
Im Folgenden finden Sie unsere Online-Formulare. Hierdurch können Sie uns einfach und digital Ihr Anliegen übermitteln.
Änderung der Stammdaten für die Niederschlagswassergebühr
Mit diesem Formular können Sie die uns einen Eigentumswechsel und die Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Niederschlagswasserbereich mitteilen.
Sie möchten Ihre Stammdaten im Schmutzwasserbereich ändern?
Sofern Sie Ihre Stammdatenänderung bereits den Stadtwerken München für die Frischwasserabrechnung in Auftrag gegeben haben, benötigen wir keine weiteren Informationen. Alle abrechnungsrelevanten Daten für die Schmutzwasserabrechnung werden uns automatisiert übermittelt.
Sie möchten direkt mit den Stadtwerken München Kontakt aufnehmen?
Ansprechpartner bei den Stadtwerken München sind folgende Stellen:
• Privatpersonen:
Tel: 0800 796 796 0, E-Mail: privatkunden@swm.de
• Gewerbekunden (Firmen):
Tel: 0800 796 796 1, E-Mail: kundenservice@swm.de
• Geschäftskunden (Großkunden):
Tel: 0800 796 107 0, E-Mail: geschaeftskunden@swm.de
• Hausverwaltungen:
Tel: 0800 796 969 4, E-Mail: hausverwaltung@swm.de
Antrag auf Gießwasserabzug bei der Schmutzwassergebühr
Mit diesem Formular können Sie online einen Antrag auf Gießwasserabzug stellen und den/die privaten Gießwasserzähler bei der MSE anzeigen.
Aus verwaltungsrechtlichen Gründen ist hier eine Identifikation mittels Bürgerkonto zwingend notwendig
Zählerstandmeldung Gießwasser-/Brunnenzähler
Sofern Sie eine Ablesekarte von uns erhalten haben, können Sie über das oben genannte Formular uns Ihren Zählerstand übermitteln
Antrag zu Entwässerungsgebühren
Mit diesem Online-Formular können Sie einen Antrag auf Flächenänderung nach § 8 Abs. 5 EAS, Änderung der Vorauszahlungen, oder Stornierung der Mahn- und Nebenkosten stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Antrag ausführlich begründen.
Widerspruch gegen Entwässerungsgebührenbescheid
Mit diesem Online-Formular können Sie einen Widerspruch gegen einen Entwässerungsgebührenbescheid einreichen.
Aus verwaltungsrechtlichen Gründen ist hier eine Identifikation mittels Bürgerkonto zwingend notwendig
Kontakt für Gebührenabrechnung
Für Fragen und Auskünfte zu den Entwässerungsgebühren bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten.
Telefonischer Kontakt:
Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter folgender Nummer unseres Kundenservices:
(089) 233-96 071
Schriftliche Anfragen oder Anträge:
Münchner Stadtentwässerung
Kundenservice
Friedenstraße 40
81671 München
oder senden Sie uns ein Telefax unter der Nummer:
(089) 233-989 62 700
E-Mail: kundenservice.mse@muenchen.de
Persönlicher Kontakt:
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice der Münchner Stadtentwässerung im Technischen Rathaus in der Friedenstraße 40 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00 bis 16:00 Uhr