Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Für die Entsorgung von Schmutzwasser und die Ableitung von Regenwasser erhebt die Stadt München Gebühren.

Kund*inneninformation zur Gebührenanpassung 2023

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 26. Oktober die Gebührenanpassung der Münchner Stadtentwässerung (MSE) beschlossen. Die Anpassung zum 1. Januar 2023 erfolgt, nachdem die MSE 26 Jahre lang die Gebühren stabil halten konnte.

Künftig werden für die Schmutzwassergebühr 2,02 Euro je Kubikmeter (bislang 1,56 Euro) und 1,77 Euro je Quadratmeter (bislang 1,30 Euro) im Jahr für die Niederschlagswassergebühr berechnet. Auch mit diesen neu kalkulierten Gebührensätzen liegt die MSE insgesamt weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt der Großstädte.

Was ist für Kund*innen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr jetzt wichtig?

Die Vorauszahlungen zur Schmutzwassergebühr für das Jahr 2023 werden in den Gebührenabrechnungen ab Anfang November automatisch auf Basis der neuen Gebührenhöhe festgesetzt. In diesen Fällen muss nichts weiter veranlasst werden.

In den bis Ende Oktober/Anfang November versendete Gebührenbescheiden sind systembedingt die Vorauszahlungen für 2023 noch auf Basis der alten Gebührenhöhe berechnet. Diese Vorauszahlungen können auf formlosen Antrag (per E-Mail oder Brief) auf den neuen Gebührensatz angepasst und damit umstellungsbedingt eventuelle erhöhte Restforderungen vermieden werden. Die Kontaktdaten können dem aktuellen Gebührenbescheid entnommen werden.

Über die neue Niederschlagswassergebühr werden Anfang Januar entsprechende Dauerbescheide versendet.

Allen Gebührenbescheiden wird ein Informationsblatt zum Thema der Gebührenanpassung beigefügt.

Informationsblatt Schmutzwasser     Informationsblatt Niederschlagswasser

Was ist zu beachten, wenn Schmutz- oder Niederschlagswassergebühren einzeln oder als Dauerauftrag überwiesen werden?

In den allermeisten Fällen zieht die MSE die fälligen Gebühren über erteilte Einzugsermächtigungen termingerecht und in festgesetzter Höhe ein.

In den Fällen, in denen Gebührenforderungen seitens der Kund*innen nicht per SEPA-Mandat eingezogen, sondern überwiesen oder per Dauerauftrag ausgeglichen werden, werden die Kund*innen gebeten darauf zu achten, dass die Höhe der Abschlagszahlungen auf die jeweilige Anforderung angepasst wird. Der Forderungsausgleich zum richtigen Fälligkeitstermin und Höhe der Vorauszahlung vermeidet etwaige Folgekosten eines Zahlungsverzuges.

Schmutzwassergebühr

Kosten für die Schmutzwasserentsorgung
© Jens Weber
Kosten für die Schmutzwasserentsorgung

Festsetzung der Schmutzwassergebühr durch die Landeshauptstadt München
Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers in den Kläranlagen.
Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Landeshauptstadt München, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.

Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge herangezogen, die Sie von den Stadtwerken München (SWM) beziehen.

Gebührenhöhe
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,02 Euro pro Kubikmeter (Mehrwertsteuer fällt nicht an).

Bescheid
Den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser erhalten Sie von der Münchner Stadtentwässerung.

Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr:
Am Verbrauchsort wurde durch Wasserzählerablesung für den zurückliegenden Jahreszeitraum ein Frischwasserverbrauch in Höhe von 100 Kubikmeter ermittelt. Auf Basis dieses Frischwasserbezuges wird die Schmutzwassergebühr ermittelt. Durch Multiplikation der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge mit dem jeweils gültigen Schmutzwasserwassergebührensatz von derzeit 2,02 Euro pro Kubikmeter ergibt sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 202,00 Euro.

Schmutzwassergebühren sparen
Leiten Sie größere Mengen Frischwasser nicht in das städtische Kanalnetz, können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen ermäßigend geltend machen. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines zusätzlichen, geeichten Zwischenzählers.

Infoflyer Schmutzwassergebühr

Information

Musterbescheide

Informieren Sie sich nachfolgend über den Aufbau und den Inhalt der Gebührenbescheide. Unsere Musterbescheide erklären Ihnen, welcher Wert was bedeutet.

Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr in München
© Jens Weber

Festsetzung der Niederschlagswassergebühr durch die Landeshauptstadt München
Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz der Landeshauptstadt München eingeleitet wird, ist diese Gebühr von dem/der Grundstückseigentümer/in zu entrichten.
Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Landeshauptstadt München.

Berechnungsgrundlage
Für die Niederschlagswassergebühr wird die Grundstücksgröße (Grundstück = Flurstück mit eigener Flurstücksnummer), wie sie im Grundbuch ausgewiesen ist und ein so genannter Gebietsabflussbeiwert (GAB) herangezogen.

Der Gebietsabflussbeiwert ist ein speziell für die Landeshauptstadt München ermittelter Durchschnittswert, der den Anteil der bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser in den städtischen Abwasserkanal fließt, an der Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Diese Flächenanteile sind je nach Bebauungsart unterschiedlich groß. Das Stadtgebiet wurde deshalb in verschiedene Gebiete gleicher Bebauungsart gegliedert, denen jeweils ein Gebietsabflussbeiwert zugeordnet wurde.
Hierbei handelt es sich um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, da nicht die tatsächlich an das städtische Kanalnetz angeschlossene Ableitungsfläche zur Gebührenfestsetzung herangezogen wird. Die Landeshauptstadt München wendet dieses Berechnungsmodell seit mehr als 40 Jahren an. Diese Vorgehensweise ist von der Rechtsprechung anerkannt.

Gebietsabflussbeiwerte

» 0,35 für Einzelhausbebauung und aufgelockerte Reihenhausbebauung
» 0,50 für dichtere Reihenhausbebauung und Zeilenbebauung
» 0,60 für dichtere Bebauung in Randzonen der Innenstadt
» 0,90 für dicht bebauten Innenstadtbereich und stark versiegelte Gewerbegebiete

Den einschlägigen Gebietsabflussbeiwert für Ihr Grundstück können Sie der Gebietsabflussbeiwertkarte entnehmen, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne zu.
Durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem entsprechenden Gebietsabflussbeiwert wird dann die für den Gebührenbescheid maßgebliche „zu verrechnende Grundstücksfläche“ ermittelt.

Gebührenhöhe
Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 1,77 Euro pro Quadratmeter und Jahr (Mehrwertsteuer fällt nicht an).

Bescheid
Den Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser erhalten Sie direkt von der Münchner Stadtentwässerung in Form eines Dauerbescheides.
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr:
Bei einem Grundstück mit einer Fläche von 1.000 Quadratmeter und einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 ergibt sich eine „zu verrechnende Grundstücksfläche“ in Höhe von 500 Quadratmeter.
Mit einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 wird somit vermutet, dass 50 Prozent der Grundstücksfläche an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind. Zur Berechnung der jährlichen Niederschlagswassergebühr wird dann die „zu verrechnende Grundstücksfläche“ von hier 500 Quadratmeter mit dem jeweils gültigen Niederschlagswassergebührensatz von derzeit 1,77 Euro pro Quadratmeter multipliziert. Somit ergibt sich eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von 885,00 Euro.

Infoflyer Niederschlagswassergebühr

Online-Formulare

Im Folgenden können Sie online einen Antrag auf Gießwasserabzug stellen und den/die privaten Gießwasserzähler bei der MSE anzeigen.

Antrag auf Gießwasser

Im Folgenden können Sie die Zählerstände Ihres/r privaten Zwischenzähler/s online an die Münchner Stadtentwässerung übermitteln.

Zählerstandmeldung Gießwasser/Brunnen

Im Folgenden können Sie Widerspruch gegen Ihren Entwässerungsgebührenbescheid einlegen.

Widerspruch gegen Entwässerungsgebührenbescheid

Im Folgenden können Sie einen Antrag im Niederschlags- und Schmutzwassergebührenbereich online einreichen.

Antrag zu Entwässerungsgebühren

Im Folgenden können Sie Ihre Stammdaten im MSE-Kundenportal ändern.

Änderung der Stammdaten

 

 

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Formulare zum Herunterladen.
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Kontakt für Gebührenabrechnung

Für Fragen und Auskünfte zu den Entwässerungsgebühren bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten.

Telefonischer Kontakt:
Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter folgender Nummer unseres Kundenservices:
(089) 233-96 071

Schriftliche Anfragen oder Anträge:
Münchner Stadtentwässerung
Kundenservice
Friedenstraße 40
81671 München

oder senden Sie uns ein Telefax unter der Nummer:
(089) 233-989 62 700

E-Mail: kundenservice.mse@muenchen.de

Persönlicher Kontakt:
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice der Münchner Stadtentwässerung im Technischen Rathaus in der Friedenstraße 40 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00 bis 16:00 Uhr

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