FAQ - Schmutzwassergebühr
Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Schmutzwassergebühren.
Inhaltsverzeichnis
Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers in den Kläranlagen.
Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr ergibt sich aus der Entwässerungsabgabensatzung der Landeshauptstadt München (EAS) in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge herangezogen, die Sie von den Stadtwerken München (SWM) beziehen.
Der Schmutzwassergebührensatz liegt derzeit bei 2,02 Euro pro Kubikmeter (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Die Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt mit einem Gebührenbescheid. Diesen erhalten Sie von der Münchner Stadtentwässerung.
Unser Muster-Schmutzwassergebührenbescheid erklärt Ihnen, welche Angabe was bedeutet.
Die Münchner Stadtentwässerung ist grundsätzlich daran interessiert, die Schmutzwassergebühr zeitnah festzusetzen und zu vereinnahmen. Stellt die Münchner Stadtentwässerung fest, dass Gebührenfestsetzungen ausstehen und bis dato nicht geltend gemacht wurden, so ist das entsprechende Veranlagungsverfahren aufgrund des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Verjährungsfristen zu veranlassen.
Demnach ist eine Festsetzung, Aufhebung oder Änderung der Schmutzwassergebühr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist, welche 4 Jahre beträgt, noch nicht abgelaufen ist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. bb Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung). Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kostenanspruch entstanden ist.
Beispiel:
Die Einleitung von Schmutzwasser in den Kanal erfolgt im Jahr 2022. Die Verjährungsfrist für das Jahr 2022 beginnt dann ab dem 01.01.2023 zu laufen und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schmutzwassergebühren eingespart werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (Link siehe unten).
Bitte legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich Widerspruch bei der Münchner Stadtentwässerung ein.
Ein Widerspruch gegen den Schmutzwassergebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, insbesondere wird die Erhebung der Gebühr dadurch nicht aufgehalten. Diese muss daher in jedem Fall rechtzeitig zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bezahlt werden.
Beim Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage speichern Zisternen einen Teil des Niederschlagswassers zur weiteren Verwendung als Gießwasser und/oder als Brauchwasser zur häuslichen Nutzung, wie bspw. für Toiletten und Waschmaschinen.
Sollte das Regenwasser z. B. über die Toilettenspülung als Schmutzwasser wieder in das städtische Kanalnetz eingeleitet werden, so sind für diese Mengen neben der regulären Schmutzwassergebühr (Frischwassermaßstab) zusätzlich Schmutzwassergebühren zu entrichten. Bitte beachten Sie einen eventuellen Kostenmehraufwand, der durch den Zählereinbau zum Nachweis der eingeleiteten Regenwassermengen verursacht wird.
Die Wirtschaftlichkeit einer Regenwassernutzungsanlage ist von verschiedenen Faktoren, wie z.B. den Anlagen- und Installationskosten, den laufenden Kosten und dem Wartungsaufwand, den Einsatzgebieten und der Intensität der Nutzung abhängig. Daher sollten Sie in jedem Fall vor Anschaffung einer Regenwassernutzungsanlage eine gründliche Kostenkalkulation vornehmen, um festzustellen, ob die Rentabilität einer solchen Anlage gegeben ist.
Für Fragen und Auskünfte zu den Entwässerungsgebühren bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten.
Telefonischer Kontakt:
Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter folgender Nummer unseres Kundenservices:
(089) 233-96 071
Schriftliche Anfragen oder Anträge:
Münchner Stadtentwässerung
Kundenservice
Friedenstraße 40
81671 München
oder senden Sie uns ein Telefax unter der Nummer: (089) 233-989 62 700
E-Mail: kundenservice.mse@muenchen.de
Persönlicher Kontakt:
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice der Münchner Stadtentwässerung im Technischen Rathaus in der Friedenstraße 40 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00 bis 16:00 Uhr