Entwässerungsgebühren sparen

Alle Informationen, wie Sie Schmutzwassergebühren sparen können.

Mobile Standrohre

Mobile Standrohre

Informationen, wie Sie bei Einsatz eines mobilen Standrohres (auch „Fliegende Standrohre“ oder „Bauwasserzähler“ genannt) Schmutzwassergebühren sparen können.

Mobile Standrohre werden in der Regel zur Versorgung von Baustellen und sonstigen zeitlich
beschränkten Veranstaltungen verwendet. Sie können bei den Stadtwerken München (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ausgeliehen werden.

Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr erfolgt seit 2008 nach dem gemessenen Wert des Wasserzählers im Standrohr. Für die Festsetzung der Schmutzwassergebühr wird diese gemessene Frischwassermenge herangezogen.

Wird bei dem Einsatz eines mobilen Standrohres weniger Abwasser in die Kanalisation eingeleitet, als an Frischwasser bezogen wurde, können Abzüge für nicht eingeleitete Abwassermengen gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für nicht in die städtischen Entwässerungseinrichtungen eingeleitetes Abwasser durch den/die Gebührenschuldner/
in zu erbringen ist. Hierzu füllen Sie bitte das Formular zur Anzeige eines mobilen Standrohres aus und senden dieses an die Münchner Stadtentwässerung. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu.

Weitere Informationen zum Thema Mobile Standrohre können Sie unserem Merkblatt  entnehmen.

Gießwasserzähler

Gießwasserzähler

Informationen, wie Sie durch die Installation eines Gießwasserzählers Schmutzwassergebühren sparen können.

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein erhöhter Frischwasserverbrauch, so können Sie diese Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Sie können Ihren Antrag auf Gießwasserabzug in folgenden drei Schritten stellen:

1. Beauftragen Sie eine/n fachkundige/n Installateur/in mit Einbau des Gießwasserzählers. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

2. Anschließend füllen Sie bitte das Antragsformular auf Gießwasserabzug aus. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass die Angaben zu den Zählerdaten vollständig und von dem/der Installateur/in mit Unterschrift bestätigt sind. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu.

3. Senden bzw. faxen Sie Ihren Antrag bitte vollständig ausgefüllt an die Münchner Stadtentwässerung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte hier.

Hinweis:
Der Gießwasserzähler ist in Eigenverantwortung zu warten und nach Ablauf der 6-jährigen Eichgültigkeit durch einen neuen Gießwasserzähler auszutauschen.

Online Antrag auf Gießwasser

Hier können Sie online einen Antrag auf Gießwasserabzug stellen und den/die privaten Gießwasserzähler bei der MSE anzeigen.

Antrag auf Gießwasserabzug

Online Zählerstandmeldung Gießwasser

Im Folgenden können Sie die Zählerstände Ihres/r privaten Zwischenzähler/s online an die Münchner Stadtentwässerung übermitteln.

Zählerstandmeldung Gießwasser

Online Antrag Entwässerungsgebühren

Im Folgenden können Sie einen Antrag im Niederschlags- und Schmutzwassergebührenbereich online einreichen.

Antrag zu Entwässerungsgebühren

Weitere Informationen

Niederschlagswassergebühr

Informationen, wie Sie die Niederschlagswassergebühr reduzieren können, falls Sie diese der Höhe nach für Ihr Grundstück anzweifeln.

Ist die befestigte Fläche Ihres Grundstückes, von der aus Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz abgeleitet wird, geringer als die im Gebührenbescheid ermittelte „zu verrechnende Grundstücksfläche“, dann können Sie einen Antrag auf Reduzierung der Niederschlagswassergebühr stellen.

Voraussetzung ist aber, dass Ihre tatsächliche Ableitungsfläche mindestens um 400 Quadratmeter oder um 25 Prozent kleiner ist, als die im Gebührenbescheid angegebene „zu verrechnende Grundstücksfläche“. Liegt eine dieser beiden Voraussetzungen vor, wird zur Verrechnung der Niederschlagswassergebühr nur noch die nachweislich ermittelte tatsächliche Ableitungsfläche herangezogen.

Berechnungsbeispiel
Bei einem Grundstück mit einer Fläche von 2.000 Quadratmeter und einem Gebietsabflussbeiwert (GAB) von 0,5 ergibt sich eine „zu verrechnende Grundstücksfläche“ in Höhe von 1.000 Quadratmeter.
Sollte nun eine tatsächlich ermittelte Ableitungsfläche von höchstens 600 Quadratmeter (400 Quadratmeter -Regelung) bzw. höchstens 750 Quadratmeter (25 %-Regelung) gegeben sein, so ist eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr möglich.


Als Nachweis fügen Sie Ihrem formlosen Antrag eine Planskizze mit detaillierter Angabe der Einzelmaße für die Flächen bei, von denen Niederschlagswasser in den städtischen Kanal eingeleitet wird. Zusätzlich füllen Sie bitte das Antragsformular der Münchner Stadtentwässerung aus und senden diese Unterlagen an das Gebührenbüro der Münchner Stadtentwässerung. Auf Anfrage senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne zu.
Der Antrag kann jederzeit schriftlich gestellt werden. Die Änderung der Gebühr wird ab Antragseingang berücksichtigt.

Niederschlagswasser versickern

Informationen über die Möglichkeit einer Einsparung der Niederschlagswassergebühr bei Versickerung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers.

Als Grundstückseigentümer/in können Sie Gebühren sparen, wenn Sie Niederschlagswasser nicht mehr in das öffentliche Kanalnetz einleiten, sondern direkt auf Ihrem Grundstück z.B. über Mulden, Rigolen oder Sickerschächte versickern.
Die dafür anfallenden Kosten amortisieren sich durch die Einsparung der Niederschlagswassergebühr in der Regel bereits in wenigen Jahren.

Es ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten besonders sinnvoll, Niederschlagswasser zu versickern. Die dezentrale, flächige Versickerung von Niederschlagswasser führt zu einer Steigerung der Grundwasserneubildung (Stichwort „natürlicher Wasserkreislauf“), zur Verbesserung des Stadtklimas und zu einer Entlastung des Kanalsystems und der Klärwerke der Landeshauptstadt München. Die Versickerung schont somit nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern Sie leisten damit auch einen wertvollen Beitrag für den Umweltschutz.

Bitte bedenken Sie, dass die Errichtung einer Versickerungsanlage mit einer Änderung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage einhergeht. Arbeiten an der Entwässerungsanlage bedürfen der Genehmigung durch die Münchner Stadtentwässerung.

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