Umgang mit Niederschlagswasser auf Grundstücken in München

Niederschlagswasser darf nicht in den städtischen Kanal eingeleitet werden. Es soll vor Ort möglichst naturnah bewirtschaftet werden.

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Warum ist es wichtig, Niederschlagswasser nicht in den Kanal einzuleiten?

Niederschlag, der gesammelt und abgeleitet wird, gilt rechtlich gesehen als Abwasser. Niederschlagswasser soll gemäß Wasserhaushaltsgesetz §55 aber nicht mit Schmutzwasser vermischt werden, sondern möglichst naturnah und an dem Ort, an dem es anfällt, bewirtschaftet und anschießend dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden. 

Ein naturnaher Umgang mit Niederschlagswasser bedeutet, den schnellen Oberflächenabfluss von versiegelten Flächen zu vermeiden und die Verdunstung über die Begrünung zu erhöhen. Daher ist bei Neubauten, aber auch bei Änderungen im Bestand auf eine hohe Verdunstungsrate, geringen Oberflächenabfluss und ausreichende Grundwasserneubildung zu achten.  

Das Ziel der Münchner Stadtentwässerung ist die Förderung eines naturnahen Umgangs mit Niederschlagswasser ohne Einleitung in den Kanal, um Kanalkapazitäten vorhalten zu können, die im Starkregenfall dringend benötigt werden um verunreinigtes Wasser den Kläranlagen zuleiten zu können. 

In Zeiten des zunehmenden Klimawandels mit steigender Zahl an Hitzetagen in der Stadt ist es zudem wichtig, dass die Münchner Stadtentwässerung auch als Teil der Daseinsvorsorge Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung fordert, bei denen die Verdunstung, Rückhalt und oberflächige, dezentrale Versickerung im Vordergrund stehen. Das Schwammstadt-Prinzip soll daher bereits bei der Planung von neuen Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Als naturnahe Maßnahmen gelten allgemein:
 
Rückhalten, Speichern, Nutzen, Verdunsten und Versickern

Beginnend mit der Vermeidung und Verminderung von Abflussbildung durch Entsiegelung wie z.B. dem Einsatz von sickerfähigen Pflastersteinen, folgen Rückhalt, Speicherung, Nutzung sowie Verdunstung. Dies kann beispielsweise durch begrünte Dachflächen, Retentionsdächer oder Mulden erfolgen. Eine dezentrale Versickerung über Rigolen oder Sickerschächte für gering verschmutztes Regenwasser erweitert die Liste an Bewirtschaftungsoptionen.

Konkret bedeutet dies unter anderem:

  • Verdunstung über Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Baumrigolen und Teiche
  • Entsiegelung von befestigten Flächen und Einsatz wasserdurchlässiger Beläge
  • Oberflächige Versickerung in Grünflächen und Mulden 
  • Unterirdische Versickerung über Rigolen und Sickerschächte mit Vorreinigung (Typ B)

Oft ergibt sich eine optimale Lösung in der Kombination verschiedener Maßnahmen.

Eine weitere Erläuterung der Maßnahmen finden Sie im Informationsblatt UmweltWissen (PDF LfU2016_Naturnaher Umgang mit Regenwasser) des Landesamtes für Umwelt.

Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Regenwassermanagement finden Sie in der Broschüre Wassersensible Siedlungsentwicklung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Grundstücksentwässerungsanlagen werden von der Münchner Stadtentwässerung gemäß Entwässerungssatzung genehmigt. In §4 Abs. 4 EWS ist geregelt, dass ein Benutzungsrecht der Kanalisation nicht besteht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist.

Grundsätzlich gilt: Niederschlagswasser darf nicht in den städtischen Kanal eingeleitet werden. 

Es ist sinnvoll, die Entwässerungsplanung von Anfang an bei der Planung eines Bauvorhabens zu integrieren. 

Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die in Bayern geltenden wasserrechtlichen Regeln NWFreiV und TRENGW zu beachten.

Ist eine Versickerung nicht erlaubnisfrei möglich, so ist neben der Genehmigung des Entwässerungsplans eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser zu beantragen (Link siehe unten).

Wird Niederschlagswasser bei einer genehmigten Entwässerungsanlage bereits in den Kanal abgeleitet, so kann dies auch weiterhin geschehen. Vorausgesetzt, die Anlage ist wasserdicht und wurzelfest. Müssen Leitungen saniert werden, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser vom Kanal abgetrennt werden kann.

Falls Sie beabsichtigen, Niederschlagswasser ganz oder teilweise in den Kanal einzuleiten, so sind die Gründe der MSE schriftlich darzulegen. Nutzen Sie hierfür das Formular „Selbstauskunft_Niederschlagswasser“ (PDF).

Wenn Gebäude neu errichtet werden, stellt der Anschluss von anfallendem Niederschlagswasser an den Kanal grundsätzlich keine Option dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Regenwasserbewirtschaftung auseinanderzusetzen und den Bedarf an Rückhalte- und Versickerungsmöglichkeiten in der Planung zu berücksichtigen. 

Die Erschließung eines Grundstücks gilt als gesichert, wenn ein Anschluss von Schmutzwasser an den städtischen Kanal möglich und die Regenwasserbewirtschaftung gemäß §4 (4) Entwässerungssatzung außerhalb der städtischen Kanalisation sichergestellt ist.

Kann Niederschlagswasser nicht vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet werden, so ist bei einer beabsichtigten Einleitung in den Kanal bereits vor Stellung des Bauantrages eine Abstimmung mit der Münchner Stadtentwässerung nötig. Zur Prüfung, ob alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung untersucht wurden, ist ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser vorzulegen. Eine Grenzbebauung stellt noch keine ausreichende Begründung für die Einleitung in den Kanal dar. Je nach den hydraulischen Kapazitäten im Anschlussgebiet behält sich die Münchner Stadtentwässerung vor, eine zeitverzögerte Einleitung zu fordern. Das Ergebnis der Vorabsprache wird im Technischen Formblatt (Link am Ende dieser Seite) dokumentiert und ist dem Bauantrag beizulegen.

Die Gründe sind der MSE schriftlich darzulegen. Nutzen Sie hierfür das Formular „Selbstauskunft_Niederschlagswasser“ (PDF).

Wird Niederschlagswasser in den städtischen Kanal abgeleitet, werden auch Niederschlagswassergebühren berechnet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe der angeschlossenen Fläche. Details zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr finden Sie in einem Link am Ende dieser Seite.

Die Abtrennung von beregneten Flächen vom Kanal kann zu einer Reduzierung der Gebühren führen. Hinweise und Vorgaben bei erforderlichen Baumaßnahme finden Sie in unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung (PDF).

Die Gebäudebegrünung sowie Maßnahmen zur Entsiegelung lassen sich durch das Förderprogramm Begrünung des Baureferats finanziell fördern. Link zum Förderprogramm am Ende dieser Seite.

Auch kleine Fläche tragen in ihrer Summe einen großen Anteil an der eingeleiteten Niederschlagsmenge bei. Prüfen Sie auf ihrem Grundstück, ob nicht Eingangswege, Hofflächen, Garageneinfahrten oder auch Dachflächen des Wohnhauses oder Garagen vom Kanalnetz abgetrennt werden können. Oftmals lässt sich eine Fläche auch wasserdurchlässig befestigen oder sogar eine Mulde oder Rigole im Garten integrieren. Dazu wird nicht immer schweres Gerät benötigt. Im Praxisratgeber für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Regenversickerung des Landesamtes für Umwelt finden Sie Anleitungen und Beispiele für die Umsetzung auf dem eigenen Grundstück.

Aufgrund immer häufiger auftretender Starkregenereignisse erhöhen sich die Anforderungen an die Beseitigung von Niederschlag. Das städtische Kanalnetz ist für die Aufnahme von seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen nicht bemessen. Bei diesen Starkregen kann und darf sich die Kanalisation bis zur Straßenoberkante einstauen. Hierbei drückt das Abwasser aus dem Kanal auch in die angeschlossenen Leitungen aus dem Grundstück. Um Schäden im Gebäude zu vermeiden hat daher jeder Anschlussnehmer gemäß der Entwässerungssatzung selbst dafür zu sorgen, dass durch die Abwasserleitungen kein Abwasser in das Gebäude zurück gelangt. Allgemeine Informationen zur Rückstausicherung finden sie im Link am Ende dieser Seite.

Im Starkregenfall kann auch das Niederschlagswasser nicht mehr aufgenommen werden, wenn die Aufnahmekapazitäten des Kanals erschöpft ist. Auch hier erfolgt ein Rückstau in den Leitungen, der auch dazu führen kann, dass es zu einem Wasseraustritt auf dem Grundstück kommt. Wird das Regenwasser zusammen mit dem Schmutzwasser abgeleitet, ist die Gefahr eines Rückstaus umso größer.

Jeder Grundstückseigentümer sollte vorsorglich die Wege des Niederschlagswassers prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung und zum Schutz vor Starkregen ergreifen. Die Bausteine der Regenwasserbewirtschaftung wie Retentionsdächer oder Versickerungsanlagen sind in der Lage, auch seltene oder außergewöhnliche Regenereignisse aufzunehmen und verzögert abzugeben. Die Bemessung muss dabei dem Schutzbedürfnis der Bebauung angepasst werden. 

Bei der Planung neuer Gebäude ist für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche größer 800 m² die Führung eines Überflutungsnachweises gemäß dem technischen Regelwerk geboten. Die frühzeitige Ermittlung des benötigten Rückhaltevolumens auf dem Grundstück bietet die Möglichkeit, zum Beispiel im Dachaufbau oder der Freiflächengestaltung die nötigen Kapazitäten für einen schadlosen Rückhalt von Niederschlagswasser zu schaffen. 

Weitere Hinweise zum Überflutungsnachweis finden Sie in der Handreichung des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten. 
 

Niederschlagswasser kann gut mittels Zisternen aufgefangen und zur Gartenbewässerung genutzt werden.

Eine Nutzung im Gebäude ist für manche Zwecke, etwa Toilettenspülung, denkbar. Informationen zur Gebührenabrechnung bei Regenwassernutzungsanlagen finden Sie im Link am Ende dieser Seite. Ebenso ist zu beachten, dass gesetzlichen Vorgaben beim Gesundheitsschutz einzuhalten sind. Regenwassernutzungsanlagen in Gebäuden sind dem Gesundheitsreferat zu melden. Link am Ende dieser Seite

Kontakt/Dienststelle

Münchner Stadtentwässerung
MSE 421 Erschließungsbüro
Friedenstraße 40
81671 München

Telefonnummern

(089) 233 – 96996
E-Mail: niederschlagswasser.421.mse@muenchen.de

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