Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.
Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Anspruch auf Kindergeld nachgewiesen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) haben auch die Möglichkeit, durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit durchführen zu lassen. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an diese Stelle.
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Informationen und Ratgeber
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In den Standorten der München Klinik gibt es ehrenamtliche Fürsprecher*innen, die Patient*innen und deren Angehörige bei Problemen und Beschwerden unterstützen.
Mit der Klimaerwärmung nimmt auch die Hitzebelastung zu. Hier finden Sie Verhaltenstipps für Hitzetage und Informationen zu gesundheitlichen Risiken durch Hitze.
In den Standorten der München Klinik gibt es ehrenamtliche Fürsprecher*innen, die Patient*innen und deren Angehörige bei Problemen und Beschwerden unterstützen.
Um bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand schnell reagieren zu können, werden künftig von der Rettungsleitstelle geschulte Ersthelfer*innen per Handy verständigt.
Aufgrund vielfältiger Ursachen sind einige Menschen für längere Zeit oder sogar lebenslang auf eine Atemunterstützung durch Beatmungsmaschinen angewiesen.
Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht, gilt es zu überprüfen, ob Patient*innen danach weiterhin medizinische oder pflegerische Hilfe benötigen.
Kontakt
Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.