Praxen, Pflegedienste, Krankenhäuser: Infos und Regelungen rund um die Erbringung medizinischer Angebote.
Zuschüsse, Fachberatung, Regelungen: Informationen für Einrichtungen und Anbieter*innen von Pflegeleistungen.
Heilpraktiker*innen, Kliniken und Rettungsdienste: Alles, was Sie in medizinischen Berufen wissen müssen.
Sie sind auf den städtischen Friedhöfen tätig? Alle Regelungen rund um Grabpflege, Befahrung und Co.
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.
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