Entlassmanagement

Sie werden bald aus dem Krankenhaus entlassen und brauchen weiter Unterstützung? Das Entlassmanagement hilft Ihnen bei der Vorbereitung der Versorgung.

Das Wichtigste auf einen Blick

Patient im Bett
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Das Entlassmanagement bereitet gemeinsam mit Ihnen die notwendige Versorgung nach Ihrem Klinikaufenthalt vor:

  • Gesetzlich versicherte Patient*innen haben Anspruch auf ein Entlassmanagement.
  • Das Krankenhaus prüft frühzeitig, welche Unterstützung Sie nach der Entlassung benötigen.
  • Die geplanten Maßnahmen werden in einem persönlichen Entlassplan festgehalten.
  • Das Krankenhaus darf notwendige Leistungen für die ersten Tage nach der Entlassung verordnen.
  • Für das Entlassmanagement ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich. Sie können diese jederzeit widerrufen.

Was ist das Entlassmanagement?

Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen viele Menschen auch zu Hause weitere Unterstützung. Das Entlassmanagement hilft dabei, die notwendige medizinische oder pflegerische Versorgung rechtzeitig zu organisieren und Versorgungslücken zu vermeiden. Besonders wichtig ist diese Unterstützung für Menschen, die:

  • in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind,
  • sich nicht vollständig selbst versorgen können oder
  • einen umfassenden medizinischen oder pflegerischen Versorgungsbedarf haben.

Auch Rehabilitationseinrichtungen bieten ein Entlassmanagement an.

Auch privat versicherte Patient*innen haben Anspruch auf eine strukturierte Entlassung aus einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung. Welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Klären Sie die Kostenübernahme deshalb möglichst frühzeitig mit Ihrer Versicherung.

Was organisiert das Krankenhaus?

Das Krankenhaus ermittelt bereits während Ihres Aufenthalts, welche Unterstützung Sie nach der Entlassung benötigen. Es sorgt dafür, dass:

  • Ihr persönlicher Bedarf in einem Entlassplan festgehalten wird,
  • notwendige Behandlungen und Unterstützungsangebote frühzeitig vorbereitet werden und
  • alle beteiligten Personen und Einrichtungen rechtzeitig die notwendigen Informationen erhalten.

Benötigen Sie nach der Entlassung einen ambulanten Pflegedienst, kann das Krankenhaus bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad oder die Höherstufung eines vorhandenen Pflegegrads  beantragen.

Was steht im Entlassplan?

Der Sozialdienst oder das Case Management des Krankenhauses erstellt den Entlassplan gemeinsam mit Ihnen. Der Plan wird während Ihres Klinikaufenthalts regelmäßig an Ihre Situation angepasst.

Er enthält unter anderem:

  • wesentliche Gesundheitsdaten und wichtige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand,
  • die Inhalte der Beratung,
  • vereinbarte Maßnahmen für die Versorgung nach der Entlassung sowie
  • Absprachen mit Ihnen, Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam.

Bei der Entlassung erhalten Sie außerdem einen Entlassbrief und einen Medikationsplan. Im Medikationsplan stehen alle Medikamente, die Sie nach Ihrem Klinikaufenthalt einnehmen sollen.

Müssen Sie dem Entlassmanagement zustimmen?

Ja. Das Krankenhaus informiert Sie zunächst über das Entlassmanagement. Anschließend müssen Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung schriftlich einwilligen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

Was kann das Krankenhaus für die erste Zeit verordnen?

Wenn es für Ihre Versorgung unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt erforderlich ist, können Krankenhausärzt*innen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen folgende Leistungen verordnen:

Außerdem können Krankenhausärzt*innen eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Tage nach der Entlassung bescheinigen.

Bitte beachten Sie:

  • Einige Hilfs- und Pflegehilfsmittel müssen vorab von der Kranken- oder Pflegekasse genehmigt werden.
  • Das Krankenhaus darf Verordnungen und Rezepte nur ausstellen, wenn sie für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung nicht durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt sichergestellt werden können.
  • Medikamente dürfen immer nur in der kleinsten Packungsgröße verordnet werden. Das Rezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Auch der Samstag ist ein Werktag.

Was sollten Sie vor der Entlassung klären?

Fragen Sie frühzeitig beim Behandlungsteam, beim Sozialdienst oder beim Case Management nach, wenn Sie nach dem Klinikaufenthalt Unterstützung benötigen. Klären Sie vor Ihrer Entlassung insbesondere:

  • Welche Behandlungen oder Pflegeleistungen sind bereits organisiert?
  • Welche Termine müssen Sie selbst vereinbaren?
  • Welche Medikamente müssen Sie einnehmen?
  • Benötigen Sie Hilfsmittel oder Unterstützung zu Hause?
  • Müssen Leistungen von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse genehmigt werden?
  • An wen können Sie sich wenden, wenn nach der Entlassung Fragen auftreten?

Weitere Informationen

Personen, die nach dem Krankenhausaufenthalt pflegerische Versorgung benötigen, sowie pflegende Angehörige können auf der Homepage des Sozialreferats weitere Informationen und Hinweise finden.

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