Entlassmanagement

Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht, gilt es zu überprüfen, ob Patient*innen danach weiterhin medizinische oder pflegerische Hilfe benötigen.

Anschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt

Patient im Bett
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Häufig ist nach einem Krankenhausaufenthalt auch zuhause noch weitere Unterstützung erforderlich. Deshalb haben Sie als gesetzlich versicherte Patient*in einen Anspruch auf das sogenannte Entlassmanagement.

Das Entlassmanagement beinhaltet eine auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Vorbereitung der Entlassung aus dem Krankenhaus. Vor allem für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität, in der Selbstversorgung sowie mit einem umfassenden Versorgungs- oder Pflegebedarf ist das Entlassmanagement eine wichtige Unterstützung. Es dient dazu, die notwendige Anschlussversorgung rechtzeitig zu organisieren.

Das Entlassmanagement stellt sicher, dass

  • sich die Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt an dem individuellen Bedarf orientiert und schon während des Krankenhausaufenthaltes in einem Entlassplan erfasst wird
  • eventuell benötigte Anschlussbehandlungen frühzeitig eingeleitet werden
  • alle an der weiteren medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligten Personen und Einrichtungen, rechtzeitig die für die Weiterversorgung notwendigen Informationen erhalten.

Wenn feststeht, dass zuhause Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig wird, kann bereits das Krankenhaus bei der Pflegekasse einen Antrag auf eine Einstufung in einen Pflegegrad oder eine Höherstufung stellen.

Der Entlassplan

Dieser wird in Abstimmung mit jeder*m Patient*in vom Sozialdienst und/oder Casemanagement im Krankenhaus erstellt und krankenhausintern laufend weitergeschrieben.

Er enthält unter anderem

  • die wesentlichen Gesundheitsdaten
  • wichtige Inhalte der Beratung und die Maßnahmen, die ergriffen werden sollen und wurden, um die individuell notwendige Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren
  • Absprachen mit der*dem Patient*in, den Angehörigen und dem Behandlungsteam.

Von der Klinik muss neben dem Entlassbrief auch ein Medikationsplan mitgegeben werden, in dem alle Medikamente aufgelistet sind, die eingenommen werden müssen.

Information und Zustimmung

Damit das Entlassmanagement stattfinden kann, muss die/der Patient*in (oder die gesetzliche Vertretung) vom Krankenhaus über das Entlassmanagement informiert werden und eine schriftliche Einwilligung geben.

Eine gegebene Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Sollte es für die Versorgung unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, können die Ärzt*innen im Krankenhaus Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (zum Beispiel Ergotherapie, Gehhilfen), Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Lagerungshilfen, Notrufsystem) sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage nach der Entlassung ausstellen. Bestimmte Hilfsmittel müssen von der Krankenkasse oder Pflegekasse vorher genehmigt werden.

Bitte beachten Sie

  • Das Krankenhaus darf Verordnungen und Rezepte nur ausstellen, wenn diese für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung nicht durch eine andere Ärztin/einen anderen Arzt sichergestellt werden können.
  • Medikamente dürfen immer nur in der kleinsten Packungsgröße verordnet werden. Das Rezept muss innerhalb von drei Werktagen (einschließlich Samstag) in der Apotheke eingelöst werden.

Genau wie in Kliniken gibt es auch in Rehabilitationseinrichtungen ein Entlassmanagement.

Auch privatversicherte Patient*innen haben einen Anspruch auf eine strukturierte Entlassung aus der Klinik oder Reha-Klinik. Der Anspruch ergibt sich hier aus den Vertragsbedingungen mit der Privaten Krankenversicherung.

Information

Weitere Informationen

Personen, die nach dem Krankenhausaufenthalt pflegerische Versorgung benötigen, sowie pflegende Angehörige können unten auf der Homepage des Sozialreferats weitere Informationen und Hinweise finden.

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