Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

Pflegebedarf, hausärztliche Verordnungen, Anpassungen in der Wohnung: Das ist wichtig, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Kurz vor der Entlassung

Daran sollten Sie denken:

Medikamenten-Ausweise oder Medikamenten-Pässe (Diabetes, Herzschrittmacher, Marcumar), Erstausstattungs­sets (wie Stoma, Kathetersets), Krankenversichertenkarte, Befunde, Arztbrief, Überleitungsbogen, Verordnungen, Transportschein, Medikamentenplan und Wertgegenstände.

Bei Entlassungen vor Wochenenden oder Feiertagen lassen Sie sich Medikamente und bei Bedarf Verbandsmittel mitgeben.

Das Gesundheitsreferat bietet weitere Informationen zur Entlassung aus dem Krankenhaus .

Bei Pflegebedarf

Wenn Pflegebedarf im Krankenhaus erstmals festgestellt wird, wird vom Krankenhaus eine Begutachtung des Pflegegrades beantragt. Die Begutachtung in der Klinik entscheidet aber nur über einen vorläufigen Pflegegrad, eine endgültige Festlegung findet zu Hause statt.

Wenn Sie einen Antrag auf Einstufung bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben oder bereits in einen Pflegegrad eingestuft wurden, kann Sie ein*e Pflegeberater*in der zuständigen Pflegekasse bei der Entlassung aus dem Krankenhaus begleiten.

Verordnungen durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt

Wenn Sie zu Hause sind, kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Verordnungen ausstellen für beispielsweise häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege (wie Injektionen, Medika­mentenüberwachung, Wundversorgung), Rezepte für Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik, Ergotherapie), Hilfsmittel (beispielsweise Gehhilfen, Inkontinenzhilfen), Medikamente, weitere Thera­pien.

Anpassung der Wohnung

Es kann sein, dass die Wohnung an veränderte Bedürfnisse angepasst werden muss. Hierzu zählen nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch das Umstellen der Möbel, die Verle­gung des Schlafplatzes in einen anderen Raum und so weiter. Sprechen Sie auch dies im Krankenhaus an. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Wohnungsanpassung – Wohnen zu Hause.

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