Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen Betreuung sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

Information

Auskunft direkt in der Stadtinformation

In der Stadtinformation (im Rathaus) können Sie monatlich jeweils mittwochs von 15 bis 17 Uhr Ihre individuellen Fragen stellen.

Die nächsten Termine sind am 21. Februar, 13. März und 17. April 2024. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Informationen zum Betreuungsrecht

Betreuungsstelle - Wir sind München für ein soziales Miteinander
Logo der Betreuungsstelle.

Vorsorgeverfügungen:
Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung:
Informationen für Betroffene und Betreuer*innen

Münchner Betreuungsvereine:
Beratung rund um Vorsorge und Betreuung

Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig vorsehen: In Vorsorgeverfügungen legen Sie vorab fest, wer im Bedarfsfall wie für Sie handeln soll.

Vorsorgeverfügungen

Auch Eheleute und Lebenspartner*innen können sich nicht automatisch gegenseitig rechtlich vertreten. So dürfen Ärzt*innen ohne Vollmacht beispielsweise keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben oder Sie in die Behandlungsentscheidung einbeziehen. Auch im Notfall sind Sie nicht berechtigt, Verträge vertretungsweise füreinander abzuschließen oder zu kündigen. Daher sollten sich auch Paare rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgeverfügungen auseinandersetzen.

Betreuungsstelle München
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München informiert Sie gerne zu den Vorsorgemöglichkeiten und der rechtlichen Betreuung. Bei der Betreuungsstelle können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.

Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine beraten Sie persönlich und kostenlos rund um die Themen Vorsorgeverfügungen und rechtliche Betreuung. Zu diesen Themen bieten sie zudem regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.

Rechtliche Betreuung

Gesetzliche Vertretung und Hilfe bei Krankheit oder Behinderung.
Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenkreise), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.


Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in.

Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen.

Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht „bevormundet”, sondern unterstützt und begleitet. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.  

Berufsbetreuer*innen

Knapp die Hälfte der Betreuungen im Amtsgerichtsbezirk München werden berufsmäßig geführt – von freiberuflich tätigen Betreuer*innen und von Angestellten bei Betreuungsvereinen.

Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltungen

Fort- und Weiterbildungen müssen von Berufsbetreuer*innen selbst organisiert und finanziert werden.
Der Betreuungsstelle sind zahlreiche Fortbildungsanbieter bekannt.

Die Betreuungsstelle bietet im Jahr mehrmals Fortbildungen für Berufsbetreuer*innen an. Über die nächste Veranstaltung wird hier an dieser Stelle wieder zeitnah informiert.

2. Präsenz-Fortbildung der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München mit dem

Titel: „Zusammenarbeit von Rechtspfleger*innen und beruflichen Betreuer*innen“

Wann: Dienstag, 09. April 2024, von 15 Uhr bis 18 Uhr

Wo: SBH-ORL, Orleansplatz 11, München, Raum 1100 / 1102

Referentinnen:

Frau Theresa Aigner und Frau Sophia Göggelmann, Rechtspflegerinnen am Amtsgericht München, Betreuungsgericht

Inhalt:

- Berichtspflicht

- Rechnungslegungspflicht

- betreuungsgerichtliche Genehmigungen

- Gerichts- und Verfahrenskosten

- Vergütung

- Verfahren nach Versterben der Betreuten

- Erste Erfahrungen mit dem Reformgesetz

neue Aufgaben und Pflichten für berufliche Betreuer*innen   

Informationen und Hinweise der Rechtspfleger*innen zum neuen Gesetz

- Raum für Fragen der Teilnehmer*innen

Zielgruppe: berufliche Betreuer*innen, die im Bezirk des Amtsgerichts München tätig sind und an der 1. Fortbildung am 22.11.2023 nicht teilnehmen konnten.

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt.

Bitte melden Sie sich für den Termin bis 22.03.2024 und ausschließlich über folgenden Link an:

https://veranstaltungen.muenchen.de/soz/veranstaltungen/zusammenarbeit-von-rechtspflegerinnen-und-beruflichen-betreuerinnen-2/

Hinweis:

Die Fortbildung findet in Präsenz statt. In der Pause werden Getränke und ein kleiner Snack angeboten.

Aufgrund Ihrer Rückmeldungen zur letzten Fortbildung bieten wir die Möglichkeit bis zum 22.03.2024 fachliche Fragen einzureichen, die an die Rechtspflegerinnen weitergeleitet werden. Bitte senden Sie diese an fortbildung-betreuungsstelle.soz@muenchen.de

Informationen für berufliche Betreuer*innen

Als berufliche Betreuer*in müssen Sie bereit sein, eine rechtliche Betreuung über mehrere Jahre hinweg zu übernehmen und dabei folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Besorgung der Angelegenheiten im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise zum Wohl und in Abstimmung mit der betreuten Person
  • Beantragung der Einschränkung, Erweiterung oder Aufhebung der Betreuung, falls erforderlich
  • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht; gegebenenfalls Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • Meldung von Betreuungen an die Betreuungsstelle nach Paragraph 10 VBVG

  • Selbständige rechtliche Betreuer*in (m/w/d) gesucht

    Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München sucht selbstständige rechtliche Betreuer*innen (m/w/d).

    Ihre Aufgaben:
    Als rechtlicher Betreuer*in (m/w/d) unterstützen Sie volljährige Personen, welche aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen können.

    Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit. Die Bildung von Bürogemeinschaften mit anderen beruflichen Betreuer*innen (m/w/d) ist denkbar. Über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit sowie die Anzahl der zu führenden rechtlichen Betreuungen entscheiden Sie selbst.

    Ihr Profil:
    Vor Beginn einer Tätigkeit als beruflicher Betreuer*in (m/w/d) müssen Sie sich bei Ihrer örtlichen Betreuungsstelle (Stammbehörde) registrieren lassen. Dies setzt die für die Tätigkeit notwendige Sachkunde und persönliche Eignung voraus.

    Bei Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik sowie einem zum Richteramt befähigenden Studium liegt die notwendige Sachkunde vor. Andere Studien- und Berufsabschlüsse können ebenso wie einschlägige Berufserfahrungen und Fortbildungen unter Umständen anerkannt werden.

    Nähere Informationen zur Tätigkeit sowie zu den Voraussetzungen für ein Tätigwerden im Detail erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle (siehe Kontakt) oder per E-Mail an: betreuungsstelle.soz@muenchen.de.
     
  • Ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in (m/w/d) gesucht

    Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in (m/w/d) für zu Betreuende in der Landeshauptstadt München, die nicht zu Ihren Angehörigen oder Ihrem Bekanntenkreis zählen? 

    Dann melden Sie sich bitte entweder bei den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle (siehe Kontakt) oder per E-Mail an: betreuungsstelle.soz@muenchen.de oder bei einem der Betreuungsvereine Ihrer Nähe.
     

  • Kontakt:
    Landeshauptstadt München
    Betreuungsstelle
    Mathildenstraße 3a
    80336 München
    Tel. 089 233-26255
    E-Mail: betreuungsstelle.soz@muenchen.de

Wir freuen uns auf Ihre Interessensbekundung und Ihren Registrierungsantrag!

Ab 1. Januar 2023 müssen Sie sich als berufliche Betreuer*in bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München registrieren lassen. Dies gilt sowohl für neue berufliche Betreuer*innen als auch für Bestandsbetreuer*innen. Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie unter Registrierung als berufliche/r Betreuer*in.