Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen Betreuung sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.
Informationen zum Betreuungsrecht

Vorsorgeverfügungen:
Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Rechtliche Betreuung:
Informationen für Betroffene und Betreuer*innen
Münchner Betreuungsvereine:
Beratung rund um Vorsorge und Betreuung
Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter
Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig vorsehen: In Vorsorgeverfügungen legen Sie vorab fest, wer im Bedarfsfall wie für Sie handeln soll.
Vorsorgeverfügungen
Auch Eheleute und Lebenspartner*innen können sich nicht automatisch gegenseitig rechtlich vertreten. So dürfen Ärzt*innen ohne Vollmacht beispielsweise keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben oder Sie in die Behandlungsentscheidung einbeziehen. Auch im Notfall sind Sie nicht berechtigt, Verträge vertretungsweise füreinander abzuschließen oder zu kündigen. Daher sollten sich auch Paare rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgeverfügungen auseinandersetzen.
Betreuungsstelle München
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München informiert Sie gerne zu den Vorsorgemöglichkeiten und der rechtlichen Betreuung. Bei der Betreuungsstelle können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.
Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine
beraten Sie persönlich und kostenlos rund um die Themen Vorsorgeverfügungen und rechtliche Betreuung. Zu diesen Themen bieten sie zudem regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.
- Formularsatz Vorsorgeverfügungen der Münchner Betreuungsstelle
- Informationen und Formulare des Bundesministeriums der Justiz
- Broschüren des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Informationen zur Vorsorge in Leichter Sprache
- Buch zur Patienten-Verfügung in Leichter Sprache (LIT Verlag)
- Krisenpass
- Psychiatrische Patientenverfügung
Rechtliche Betreuung
Gesetzliche Vertretung und Hilfe bei Krankheit oder Behinderung.
Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenkreise), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in.
Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen.
Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht „bevormundet”, sondern unterstützt und begleitet werden. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.
Angebote und Informationen zur Rechtlichen Betreuung
- Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Kurzbroschüre Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich
- Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich
- Kanuni Müşavirlik – Beratung zur rechtlichen Betreuung auf Türkisch
- Betreuungsverfahren im Überblick – Faltblatt
- Medikamente im Alter – Welche Wirkstoffe sind ungeeignet?
Berufsbetreuer*innen
Knapp die Hälfte der Betreuungen im Amtsgerichtsbezirk München werden berufsmäßig geführt – von freiberuflich tätigen Betreuer*innen und von Angestellten bei Betreuungsvereinen.
Informationen für Berufsbetreuer*innen
Als Berufsbetreuer*in müssen Sie bereit sein, eine rechtliche Betreuung über mehrere Jahre hinweg zu übernehmen und dabei folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Besorgung der Angelegenheiten im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise zum Wohl und in Abstimmung mit der betreuten Person
- Beantragung der Einschränkung, Erweiterung oder Aufhebung der Betreuung, falls erforderlich
- Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht; gegebenenfalls Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
- Meldung von Betreuungen an die Betreuungsstelle nach Paragraph 10 VBVG
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessieren, durchlaufen Sie ein Bewerbungsverfahren der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter Berufsbetreuer*innen .
- Betreuungsgerichtstag e.V.
- Mailingliste zum Betreuungsrecht
- BtPRAX – Betreuungsrechtliche Praxis (Zeitschrift für soziale Arbeit, gutachterliche Tätigkeit und Rechtsanwendung in der Betreuung)
- Arbeitsgemeinschaft selbständiger sozialpädagogischer Berufsbetreuer e.V. für München und Oberbayern (ARGE e.V.)
- Online-Lexikon Betreuungsrecht
Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltungen
Fort- und Weiterbildungen müssen von Berufsbetreuer*innen selbst organisiert und finanziert werden.
Der Betreuungsstelle sind zahlreiche Fortbildungsanbieter
bekannt.
Die Betreuungsstelle bietet im Jahr mehrmals Fortbildungen für Berufsbetreuer*innen an. Wir informieren an dieser Stelle wieder zeitnah über die nächsten Veranstaltungen.
Nächster Termin: Am Donnerstag 7. Juli 2022, 15 bis 18 Uhr
Online-Fortbildung: „Zusammenarbeit von Rechtspfleger*innen und Berufsbetreuer*innen“
Referent: Herr Marcel Höppner, Dipl.Rpfl. (FH)
Themen:
- Berichtspflicht
- Rechnungslegungspflicht
- betreuungsgerichtliche Genehmigungen
- Vergütung
- Ausblick auf das Reformgesetz
- Raum für Fragen der Teilnehmer*innen
Zielgruppe:
Berufsbetreuer*innen, die im Bezirk des Amtsgerichts München tätig sind.
Bitte melden Sie sich bis 30. Juni 2022 und ausschließlich über folgenden Link an:
https://lhm.webex.com/lhm/j.php?RGID=rc52c704a8c167524de0d0d6360f2819b
Die Bestätigung für Ihre Anmeldung mit dem dazugehörigen Link wird Ihnen zeitnah per E-Mail zugeschickt. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, bis 30. Juni 2022 Fragen im Voraus per E-Mail an das Fortbildungspostfach der Betreuungsstelle zu senden:
fortbildung-betreuungsstelle.soz@muenchen.de
Wir werden Ihre Fragen sammeln und an den Referenten weiterleiten.
Hinweis:
Für die Online-Schulung benötigen Sie einen PC oder Laptop mit Lautsprecher bzw. Mikrofon. Smartphone oder Tablet sind auf Grund der geringen Bildschirmgröße in der Regel nicht geeignet. Die Online-Schulung wird über Cisco-Webex angeboten. Die Beteiligung ist im Online-Chat oder ggf. über Mikrofon bzw. per Cam, in begrenzten Rahmen möglich.