Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen Betreuung sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

Informationen zum Betreuungsrecht

Betreuungsstelle - Wir sind München für ein soziales Miteinander
Logo der Betreuungsstelle.

Vorsorgeverfügungen:
Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung:
Informationen für Betroffene und Betreuer*innen

Münchner Betreuungsvereine:
Beratung rund um Vorsorge und Betreuung

Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig vorsehen: In Vorsorgeverfügungen legen Sie vorab fest, wer im Bedarfsfall wie für Sie handeln soll.

Vorsorgeverfügungen

Auch Eheleute und Lebenspartner*innen können sich nicht automatisch gegenseitig rechtlich vertreten. So dürfen Ärzt*innen ohne Vollmacht beispielsweise keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben oder Sie in die Behandlungsentscheidung einbeziehen. Auch im Notfall sind Sie nicht berechtigt, Verträge vertretungsweise füreinander abzuschließen oder zu kündigen. Daher sollten sich auch Paare rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgeverfügungen auseinandersetzen.

Betreuungsstelle München
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München informiert Sie gerne zu den Vorsorgemöglichkeiten und der rechtlichen Betreuung. Bei der Betreuungsstelle können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.

Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine beraten Sie persönlich und kostenlos rund um die Themen Vorsorgeverfügungen und rechtliche Betreuung. Zu diesen Themen bieten sie zudem regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.

Rechtliche Betreuung

Gesetzliche Vertretung und Hilfe bei Krankheit oder Behinderung.
Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenkreise), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.


Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in.

Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen.

Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht „bevormundet”, sondern unterstützt und begleitet. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.  

Berufsbetreuer*innen

Knapp die Hälfte der Betreuungen im Amtsgerichtsbezirk München werden berufsmäßig geführt – von freiberuflich tätigen Betreuer*innen und von Angestellten bei Betreuungsvereinen.

Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltungen

Fort- und Weiterbildungen müssen von Berufsbetreuer*innen selbst organisiert und finanziert werden.
Der Betreuungsstelle sind zahlreiche Fortbildungsanbieter bekannt.

Die Betreuungsstelle bietet im Jahr mehrmals Fortbildungen für Berufsbetreuer*innen an. Über die nächste Veranstaltung wird hier an dieser Stelle wieder zeitnah informiert.

Informationen für Berufsbetreuer*innen

Als Berufsbetreuer*in müssen Sie bereit sein, eine rechtliche Betreuung über mehrere Jahre hinweg zu übernehmen und dabei folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Besorgung der Angelegenheiten im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise zum Wohl und in Abstimmung mit der betreuten Person
  • Beantragung der Einschränkung, Erweiterung oder Aufhebung der Betreuung, falls erforderlich
  • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht; gegebenenfalls Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • Meldung von Betreuungen an die Betreuungsstelle nach Paragraph 10 VBVG

Ab 1. Januar 2023 müssen Sie sich als berufsmäßige Betreuer*in bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München registrieren lassen. Dies gilt sowohl für neue Berufsbetreuer*innen als auch für Bestandsbetreuer*innen. Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie unter Registrierung als Berufsbetreuer*in .