Hygiene in medizinischen Praxen

Die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Praxen übernimmt im Stadtgebiet München das Gesundheitsreferat.

Infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen

Arztpraxis
sefa ozel - istockphoto.com

Praxen von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Heilpraktiker*innen und sonstigen medizinischen Heilberufen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Im Stadtgebiet München übernimmt diese Aufgabe das Gesundheitsreferat. Überprüfungen werden anlassbezogen zum Beispiel bei Beschwerden aus der Bevölkerung oder stichprobenartig als Routineüberprüfung durchgeführt.

Überwachung von Praxen anhand von Checklisten

Die Überprüfung wird standardisiert anhand von internen Checklisten durchgeführt.
Zur Vorbereitung beziehungsweise zum Selbstcheck der eigenen Praxis können die unten aufgeführten Dokumente herangezogen werden.

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