Hygiene in medizinischen Praxen
Die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Praxen übernimmt im Stadtgebiet München das Gesundheitsreferat.
Infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen
Praxen von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Heilpraktiker*innen und sonstigen medizinischen Heilberufen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Im Stadtgebiet München übernimmt diese Aufgabe das Gesundheitsreferat. Überprüfungen werden anlassbezogen zum Beispiel bei Beschwerden aus der Bevölkerung oder stichprobenartig als Routineüberprüfung durchgeführt.
Überwachung von Praxen anhand von Checklisten
Die Überprüfung wird standardisiert anhand von internen Checklisten durchgeführt.
Zur Vorbereitung beziehungsweise zum Selbstcheck der eigenen Praxis können die unten aufgeführten Dokumente herangezogen werden.