Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen beziehungsweise Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder von einer oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzt*in.
Die Belehrungen finden ausschließlich online statt.
Ablauf
- Melden Sie sich für die Terminvereinbarung zur Online-Belehrung an.
- Zum Zeitpunkt des Belehrungstermines muss eine Videoidentifikation erfolgen. Dafür müssen Sie bereits bei der Anmeldung ein Verfahren auswählen. Geeignet sind zum Beispiel „tzg Video-Ident“, Facetime, Ginlo oder Signal.
- Vorgehen bei der Nutzung der APP "tzg Video-Ident":
Öffnen Sie die APP "tzg-Video-Ident" 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie dazu den Code, den sie nach Ihrer Anmeldung per Email erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von einem Lernprozessbegleiter oder einer Lernprozessbegleiterin kontaktiert werden. - Vorgehen bei der Nutzung anderer Kommunikationstools zur Videoidentifikation:
Starten Sie ihr Gerät 10 Minuten vor dem Belehrungstermin. Halten Sie ihr Ausweisdokument bereit. Sie werden zwischen 10 Minuten vor und 10 Minuten nach dem vereinbarten Termin angerufen. Am Telefon erhalten Sie alle notwendige Anweisungen für die Videoidentifikation. - Nach der Identifikation klicken Sie bitte den Link
https://gotzg.de - Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Sie sehen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
- Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden. Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitesverbot* im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.
- Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
- Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
- Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 oder über
ifsg@tzg.online zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Online-Belehrung des GSR der Landeshauptstadt München:
Ihr ständiger Aufenthaltsort oder ihr Wohnort ist im Stadtgebiet München.
Voraussetzungen
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- aktivierte Kamera
- ein Videoidentfikationsverfahren. Das Technologiezentrum empfiehlt Die "tzg Video-Ident" APP, geeignet sind auch Facetime, Ginlo oder Signal. Das gewählte Verfahren müssen Sie rechtzeitig vor dem gebuchten Belehrungstermin aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone herunterladen.
- stabile Internetverbindung
Benötigte Unterlagen
- Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
Fragen & Antworten
Falls eine Online-Belehrung für Sie nicht möglich ist, finden Sie unter Downloads eine Liste beauftragter Ärzte. Diese führen die Belehrung auch vor Ort durch.
Rechtliche Grundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz
Kontakt
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Feuerwehr/Röntgen/Lebensmittelbelehrung
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Feuerwehr/Röntgen/Lebensmittelbelehrung
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66818
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Die Belehrung findet derzeit nur online statt!
Telefonische Sprechzeit:
Montag bis Donnerstag
11 bis 12 Uhr