Sie betreiben ein Gastgewerbe und bieten Speisen und Getränke an? Alles rund um Meldung, Erlaubnis, Vorschriften oder Kontrollen.
Betrieb von Gaststätten
Bei Fragen zur Genehmigung und zum Betrieb von Gaststätten und Diskotheken im Stadtgebiet München helfen Ihnen die fünf örtlichen Bezirksinspektionen gerne weiter.
Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.
Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen, das keine Gewerbemeldung braucht, können Sie dieses hier online registrieren, abmelden oder uns Änderungen mitteilen.
In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen von Gaststätten gilt Rauchverbot.
Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung zur Eignung des Aufstellortes.
Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.
Wir verkaufen sowohl konventionell als auch ökologisch erzeugte Marktfrüchte und Ochsen aus eigener Mast. Dafür suchen wir laufend Fresser für unsere Ochsenmast.