Gaststätten und Kantinen

Sie betreiben ein Gastgewerbe und bieten Speisen und Getränke an? Alles rund um Meldung, Erlaubnis, Vorschriften oder Kontrollen.

Betrieb von Gaststätten

Bei Fragen zur Genehmigung und zum Betrieb von Gaststätten und Diskotheken im Stadtgebiet München helfen Ihnen die fünf örtlichen Bezirksinspektionen gerne weiter.

Regeln im Überblick

Eröffnung von Gaststätten

  • Gaststättenerlaubnis beantragen

    Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe benötigen eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

  • Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen

    Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.

  • Zulassung von Lebensmittelunternehmen

    Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen und dafür eine EU-Zulassung benötigen, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.

  • Imbiss eröffnen

    Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.

  • Lebensmittelunternehmen registrieren oder abmelden

    Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen, das keine Gewerbemeldung braucht, können Sie dieses hier online registrieren, abmelden oder uns Änderungen mitteilen.

Regeln zu Betrieb und Personal

  • Sperrzeiten

    Für alle Gaststätten gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall kann das Kreisverwaltungsreferat eine andere Regelung genehmigen.

  • Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken – Kontrolle

    In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen von Gaststätten gilt Rauchverbot.

  • Geldspielgeräte aufstellen

    Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung zur Eignung des Aufstellortes.

  • Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

    Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.

  • Jugendarbeitsschutz

    Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.

  • Stiller Feiertag

    An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Vorgaben zum Umgang mit Lebensmitteln

  • Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

    Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.

  • Lebensmittelkontrolle

    Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.

Informationen und Ratgeber

  • Nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung

    Beratung für Küchenteams, wie Speisen mit mehr biologischen, regionalen und saisonalen Lebensmitteln gestaltet werden können.

  • Schädlingsbefall vermeiden - wie?

    Schützen Sie Ihre Kund*innen vor verunreinigten Lebensmitteln – reagieren Sie sofort! Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten.

  • Gewerbeuntersagung

    Unzuverlässigen Gewerbetreibenden kann ein erlaubnisfreies Gewerbe untersagt oder die Gewerbeerlaubnis widerrufen werden.

  • Verkauf Ochsen und Marktfrüchte

    Wir verkaufen sowohl konventionell als auch ökologisch erzeugte Marktfrüchte und Ochsen aus eigener Mast. Dafür suchen wir laufend Fresser für unsere Ochsenmast.

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