Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt hierfür eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.
Sie betreiben ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen? Dann müssen Sie die einzusetzenden Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.
Wer gewerblich Fahrgäste befördern will (Taxi, Mietwagen, Pkw mit Linien- und Ausflugsverkehr, sowie im gebündelten Bedarfsverkehr und im Linienbedarfsverkehr), braucht zum Führerschein eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Sie betreiben ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen? Dann müssen Sie die einzusetzenden Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.
Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.
Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.
Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für Fahrten (leer oder beladen) mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Fahrverbot für Lkw und deren Anhänger. Für zwingende Fahrten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Vom 1. Juli bis 31. August gilt an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und für alle Lkw mit Anhänger, die gewerblich Güter befördern.
Der Reisesicherungsschein bietet Gewähr dafür, dass bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters die Reisenden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.