Transport und Beförderung

Taxis, Autoverleih, Güterverkehr, Logistik, Fahrschule und Service: Alle Informationen für Mobilitätsanbieter.

Güter- und Personenverkehr

Taxi und Mietwagen

  • Taxigenehmigung

    Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

  • Mietwagengenehmigung

    Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

  • Zulassung Taxi oder Mietwagen

    Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

  • Taxi oder Mietwagen – Unterlagen nachreichen

    Sie haben einen Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gestellt, möchten aber noch Unterlagen nachreichen?

  • Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

    Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

  • Förderprogramm E-Taxis

    Die Stadt München fördert die Anschaffung elektrisch betriebener Taxis. Die Antragstellung für das neue E-Taxi-Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Personenbeförderung

  • KFZ-Hauptuntersuchungsbericht einreichen

    Wer im Gelegenheitsverkehr gewerblich tätig ist, muss Berichte über die jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) der Kraftfahrzeuge unverzüglich vorlegen.

Güterverkehr und Logistik

Fahrschule und weitere Services

  • Fahrschulerlaubnis

    Wer als selbständige*r Fahrlehrer*in ausbilden oder andere Fahrlehrer*innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

  • Fahrlehrerlaubnis

    Wer Fahrschüler*innen ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.

  • Fahrlehrerlaubnis ändern

    Bei Änderungen einer bestehenden Fahrlehrerlaubnis ist diese neu auszustellen oder eine Anwärterbefugnis zu erteilen.

Informationen und Ratgeber

  • Reisesicherungsschein

    Der Reisesicherungsschein bietet Gewähr dafür, dass bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters die Reisenden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Sicherheitsprüfung für Nutzkraftwagen

    Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Fahrzeug-Klassen M, N und O sind betroffen).

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    Geöffnet

Verwandte Themen