Reisen buchen mit Sicherungsschein

Der Reisesicherungsschein bietet Gewähr dafür, dass bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters die Reisenden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Bei welchen Buchungen haben Sie ein Recht auf einen Sicherungsschein?

Entscheidend ist, ob Sie das "Leistungspaket" eines Reiseveranstalters (Katalog-Angebot) oder eine Einzelleistung (Flug- oder Bahnticket) buchen.
Grundsätzlich hat jeder Reisende, der eine Reise bei einem Reisveranstalter bucht, Anspruch auf einen Reisesicherungsschein. Jedoch ist der Begriff des Reiseveranstalters gesetzlich nicht geregelt, so dass in diesem Bereich häufig Gerichtsentscheidungen Orientierungshilfe sein müssen.
Um eine Hilfestellung in dieser schwierigen Materie zu geben, ist nachfolgend eine beispielhafte Aufzählung der üblichsten Reiseofferten angefügt, die alle zwingend die Aushändigung eines Reisesicherungsscheins erfordern.

  • Pauschalreise
    Das klassische Katalogangebot eines Reiseveranstalters erfordert die Aushändigung eines Sicherungsscheins.
  • Fly & Drive Angebote (Flug und Auto)
    Es werden zwei Hauptleistungen als Gesamtpaket zu einem Gesamtpreis verkauft. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, die natürlich mittels Sicherungsschein abzusichern ist.
  • Kreuzfahrten
    Die Reederei ist Reiseveranstalter und bietet eine Pauschalreise (Unterkunft, Beförderung, Ausflugsprogramm und anderes) an, so dass ein Sicherungsschein ausgegeben werden muss.
  • Ferienhäuser/ Ferienwohnungen
    Nach der herrschender Rechtsauffassung müssen gewerbliche Anbieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen auch ohne weitere zusätzliche Programme einen Sicherungsschein aushändigen. Privatpersonen, die ein Ferienhaus oder eine –wohnung anbieten, sind keine gewerblichen Reiseveranstalter, die einen Sicherungsschein vorlegen müssen.
  • Ferienparks
    Ferienparks, die durch Kataloge Unterkünfte und Freizeitarrangements anbieten, müssen Urlaubern Sicherungsscheine ausstellen, um sie vor einem evtl. Konkurs des Freizeitparks zu schützen.
  • Gewinn einer Reise
    Auch der Gewinner einer Reise, der nichts dafür bezahlt, hat Anspruch auf Ausstellung eines Sicherungsscheins.

Abschließend kann jeder Reisende nur eindringlich darauf hingewiesen werden, jegliche Art der Zahlung nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins zu leisten!

Für Zweifel, Fragen oder Unstimmigkeiten steht unter anderem auch der Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen e.V. (asr) Telefon 030/24 78 19 - 0 oder die Verbraucherzentrale München zur Verfügung.

Warum ist der Reisesicherungsschein so wichtig?

Der Reisesicherungsschein bietet Gewähr dafür, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters, der gezahlte Reisepreis, die geleistete Anzahlung und die notwendigen Aufwendungen (auch Mehraufwendungen) für die Rückreise erstattet werden.
Der Reisesicherungsschein schützt zwar nicht vor dem Konkurs des Reiseveranstalters und auch nicht davor, dass Hotel- und/oder Flugkosten ggf. erneut gezahlt werden müssen;
aber bei Eintritt des Versicherungsfalls kann der Reisende mittels dieses Sicherungsscheins seine Ansprüche direkt gegenüber dem Sicherungsgeber einklagen und seine Mehraufwendungen zu 100 Prozent zurückverlangen.
Sicherungsgeber ist je nach Sicherungsschein entweder die ausstellende Bank oder ein Versicherungsunternehmen; marktüblich ist jedoch die Insolvenzabsicherung über eine Versicherung.

Wie sieht ein Reisesicherungsschein aus?

Vorderseite – Foto: HA I
KVR
Beispiel für einen Sicherungsschein

So ähnlich wie unser Muster sollte ein Reisesicherungsschein aussehen; manchmal ist er auch nur auf der Rückseite der Reisebestätigung gedruckt oder er ist wie im Beispiel mit einer zusätzlichen Versicherung kombiniert. Auf jeden Fall muss der Name des Reisenden und der Reiseantritt vom Veranstalter eingetragen werden, außerdem ist pro abgeschlossenem Reisevertrag ein Sicherungsschein auszuhändigen.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung III
    Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
    Gewerbeüberwachung